Freiwillige Versicherung in der Schweizer AHV/IV

Sie haben die Schweiz verlassen, sind weder in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) noch in der Invalidenversicherung (IV) obligatorisch versichert und haben Ihren Wohnsitz in einem Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie der freiwilligen Versicherung beitreten (freiwillige AHV/IV) und somit bei der Schweizer AHV/IV versichert bleiben (AHVG, SR 831.10; IVG, SR 831.20; VFV, SR 831.111).

Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10)

Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20)

Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (VFV, SR 831.111)

Die Beitrittserklärung muss innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der obligatorischen Versicherung bei der Schweizerischen Ausgleichskasse (SAK), Freiwillige Versicherung – Beiträge, in Genf eingereicht werden.

Auf der Website der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) finden Sie Informationen zu den Beitrittsbedingungen und Beitrittsformalitäten.

Zentrale Ausgleichsstelle: Freiwillige Versicherung

Zentrale Ausgleichsstelle: Merkblätter und Broschüren zur AHV/IV und zur freiwilligen Versicherung

Die für Ihren Wohnort zuständige Vertretung der Schweiz informiert Sie gerne über die freiwillige AHV/IV.

Im Allgemeinen sind Sie durch den Beitritt zur freiwilligen Versicherung der Schweiz nicht von Beitragszahlungen an eine obligatorische Sozialversicherung im Ausland befreit. Die für Ihren Wohnort im Ausland zuständige Versicherungsstelle informiert Sie gerne über Ihre Rechte und Pflichten. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an diese Stelle.

Zuständige Schweizer Vertretung im Ausland

Letzte Aktualisierung 27.08.2024

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

vCard Helpline EDA (VCF, 5.4 kB)

Twitter

Helpline EDA via Skype

Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: 
Download Skype

Skype: helpline-eda

Zum Anfang