Der freiwillige Bericht gibt einen Überblick über die Umsetzung des humanitären Völkerrechts (HVR) in der Schweiz. Er wurde vom interdepartementalen Komitee für humanitäres Völkerrecht (HVRK) ausgearbeitet und am 12. August 2020 vom Bundesrat (Schweizer Regierung) gutgeheissen. In sieben Kapiteln werden die wichtigsten Beispiele für gute Praktiken und Herausforderungen in diesem Bereich analysiert. Insbesondere werden folgende Themen erörtert: Besonderer Schutz, Regulierung der Mittel und Methoden der Kriegsführung, Strafverfolgung schwerer Verletzungen des HVR, Verbreitung des HVR und Ausbildung, Unterstützung bei der Umsetzung des HVR, weitere Massnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des HVR.

Die Ausarbeitung des freiwilligen Berichts erlaubte es dem HVRK, den Austausch seiner Mitglieder über die Umsetzung des HVR in der Schweiz zu intensivieren. Das Komitee verfügt nunmehr über ein vertieftes gemeinsames Verständnis guter Praktiken und der wichtigsten Herausforderungen bezüglich der Einhaltung des HVR durch die Schweiz. Auf dieser Grundlage hat es einen Aktionsplan verabschiedet, in dem konkrete Massnahmen zur Stärkung des Einsatzes der Schweiz für das HVR festgelegt sind. Eine dieser Massnahmen ist die Unterstützung anderer nationaler HVR-Kommissionen bei der Erstellung ihrer freiwilligen Berichte. Die Schweiz ermutigt alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, einen solchen Bericht auszuarbeiten. Diese Berichte könnten den zwischenstaatlichen Austausch über beste Praktiken sowie Massnahmen bereichern, die zur Verbesserung der Einhaltung und Umsetzung des HVR erforderlich sind. Dies würde das HVR stärken und einen besseren Schutz für die Opfer bewaffneter Konflikte gewährleisten.

Letzte Aktualisierung 14.04.2023

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