Bern, Medienmitteilung, 30.07.2015

Am 29. Juli hat die israelische Regierung den Bau von 300 Wohneinheiten in der Siedlung Beit El im Westjordanland genehmigt. Die Schweiz bedauert diesen Entscheid ebenso wie die Planung von 500 weiteren Wohneinheiten in Ostjerusalem.

Die 4. Genfer Konvention, welche im gesamten Besetzten Palästinensischen Gebiet anwendbar ist, untersagt es der Besatzungsmacht, Teile der eigenen Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet umzusiedeln. Die Siedlungen verletzen nicht nur das Völkerrecht, sondern sind auch ein ernsthaftes Hindernis für den Frieden und eine gerechte und nachhaltige Zweistaatenlösung.

Des Weiteren ist die Schweiz besorgt über die angekündigten Massnahmen zur Zwangsumsiedlung der beduinischen Bevölkerung aus der Gemeinde Susiya im Westjordanland und die drohende Zerstörung ihrer Infrastruktur. Das humanitäre Völkerrecht untersagt die Umsiedlung von geschützten Personen innerhalb des besetzten Gebiets, wenn diese nicht im Zusammenhang mit unmittelbaren Kriegshandlungen zwingend notwendig und temporär ist.

Die Schweiz ruft die israelische Regierung dazu auf, den Siedlungsbau im Besetzten Palästinensischen Gebiet einzustellen, von geplanten Umsiedlungsmassnahmen in Susiya abzusehen und Massnahmen zum Abbau der Spannungen zu ergreifen.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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