Medienmitteilung, 06.07.2016

Der Bundesrat präzisiert, wie er in Zukunft das Parlament im Bereich der Aussenpolitik konsultieren wird. Er trägt so dem Anliegen des Parlaments nach einem besseren Einbezug in der Aussenpolitik Rechnung.

Das geltende Parlamentsgesetz hält bereits heute fest, dass der Bundesrat die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen zu „wesentlichen Vorhaben“ im Bereich der Aussenpolitik konsultiert. Der Bundesrat hat nun mit einer Änderung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) näher definiert, wann Vorhaben wesentlich sind.

Als wesentliches Vorhaben im Sinne des Parlamentsgesetzes gelten demnach Empfehlungen oder Beschlüsse internationaler Organisationen oder multilateraler Gremien, welche eine wesentliche Änderung eines Bundesgesetzes oder eines Staatsvertrages erfordern, oder bei denen gravierende Nachteile für die Schweiz zu erwarten sind, falls solche Empfehlungen oder Beschlüsse nicht umgesetzt würden. 

Mit dieser Präzisierung wird dem Anliegen des Parlaments Rechnung getragen, bei internationalen Soft-Law-Verfahren besser einbezogen zu werden. Dieses Anliegen kam im Rahmen der Vorprüfung von zwei parlamentarischen Initiativen (14.433 n Pa. Iv. Aeschi; 14.474 n Pa. Iv. Romano) zum Ausdruck.

„Soft Law“ bezeichnet Empfehlungen von internationalen Gremien, die völkerrechtlich zwar nicht bindend sind, jedoch trotzdem zu internen Gesetzesanpassungen führen können oder wesentliche Änderungen von internationalen Standards nach sich ziehen. Die Verordnungsänderung tritt per 1. August 2016 in Kraft.


Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird)(pdf, 39kb)


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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