Medienmitteilung, 15.09.2017

Die Schweiz will sich am europäischen Fonds für die innere Sicherheit (ISF-Grenze) beteiligen. Der Fonds soll dazu beitragen, die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen, die illegale Einreise zu verhindern und die legale Einreise zu erleichtern. Mit dem Fonds werden jene Schengen-Staaten unterstützt, die hohe Kosten für den Schutz ihrer Schengen-Aussengrenzen tragen. Die Modalitäten für die Beteiligung der Schweiz sind in einer Zusatzvereinbarung festgehalten, welche die Schweiz mit der EU ausgehandelt hat. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. September 2017 die entsprechende Botschaft zum Bundesbeschluss über die Genehmigung der Zusatzvereinbarung verabschiedet. Damit kann sich die Schweiz voraussichtlich ab der zweiten Hälfte 2018 am Fonds beteiligen.

Der ISF-Grenze wurde für den Zeitraum 2014–2020 geschaffen. Er ist das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds, an dem sich die Schweiz ebenfalls beteiligte und der Ende 2013 auslief. Es handelt sich um einen Solidaritätsfonds zu Gunsten von Schengen-Mitgliedstaaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen oder bedeutender internationaler Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen.

Der Fonds soll dazu beitragen, den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern und damit die illegale Einreise in den Schengen-Raum zu verhindern. Ausserdem soll die legale Einreise von autorisierten Personen erleichtert und beschleunigt werden. Von diesen Massnahmen zur Stärkung der Sicherheit im gesamten Schengen-Raum profitiert auch die Schweiz. Die Schweiz wird sich während den sieben Jahren Laufzeit des Fonds mit voraussichtlich 20,6 Millionen Franken pro Jahr am ISF-Grenze beteiligen und ihrerseits insgesamt rund 20 Millionen Franken zur Finanzierung nationaler Massnahmen erhalten.

Bundesrat und Parlament haben im vergangenen Dezember bereits die rechtliche Grundlage für die Beteiligung geschaffen, die Referendumsfrist lief am 7. April 2017 unbenutzt ab. Wie zuvor beim Aussengrenzenfonds braucht es erneut eine Zusatzvereinbarung für eine Beteiligung der Schweiz. Diese Vereinbarung legt die Modalitäten fest und ist somit Voraussetzung, damit sich die Schweiz als an Schengen assoziierter Staat an diesem Fonds beteiligen kann. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft verabschiedet, das Parlament wird voraussichtlich in der Frühlingssession 2018 über die Vorlage entscheiden.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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