Bern, Medienmitteilung, 10.11.2010

Genf, 9. November 2010 – Heute haben gegen 60 private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen einen internationalen Verhaltenskodex unterzeichnet. Damit verpflichten sie sich, im Rahmen ihrer Tätigkeit die Menschenrechte zu achten und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Die Initiative für dieses Dokument, das erste dieser Art, wurde gemeinsam von der Schweiz und verschiedenen Branchenverbänden lanciert. Unterstützt wurde es zudem von wichtigen Regierungskunden, humanitären Organisationen und der Zivilgesellschaft.

Der internationale Verhaltenskodex wurde in den letzten 14 Monaten ausgearbeitet. Er hat zum Ziel, die Standards der Branche zu verbessern und die Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts durch private Sicherheitsdienstleister zu gewährleisten. «In Konflikten spielen nichtstaatliche Akteure wie private Sicherheitsunternehmen eine immer wichtigere Rolle. Die Verpflichtung dieser Firmen, die internationalen Standards einzuhalten, stellt folglich einen wichtigen Schritt dar zur Durchsetzung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts», erklärte Peter Maurer, Staatssekretär des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, vor den Medien. 

Beim internationalen Verhaltenskodex wird davon ausgegangen, dass die Einhaltung der Menschenrechte durch diese Unternehmen unabhängig von nationalen Gesetzen und der Rechtslage der betroffenen Staaten zu befolgen ist. Aus diesem Grund enthält er auch wichtige Verbote wie das Verbot von Tötungen, Folter, Diskriminierung oder Menschenhandel. 

Gleichzeitig definiert der Kodex gewisse Managementrichtlinien, die dazu beitragen sollen, dass das Personal von privaten Sicherheitsfirmen diese Normen einhält. Unter anderem sind Standards für die Rekrutierung und Weiterbildung, für die unternehmensinterne Information sowie Kontrollmechanismen erforderlich.  

Der Kodex kann nur von Firmen unterzeichnet werden. Internationale Organisationen, Staaten oder andere Kunden wie Rohstoffhändler oder humanitäre Organisationen können ihn jedoch durch politische Stellungnahmen unterstützen. Von staatlicher Seite kann eine Unterzeichnung des Kodex als Voraussetzung für ein Lizenzerteilungsverfahren eingefordert werden. Ziel ist es zudem, dass Kunden, seien es Staaten, Rohstoffunternehmen oder humanitäre Organisationen, den Kodex in ihre Auftragsverträge mit den Sicherheitsdienstleistern aufnehmen. 

Im internationalen Verhaltenskodex wird auch klar festgehalten, dass der Kodex weder eine wirksame nationale Politik noch eine staatliche Kontrolle ersetzt. Der Kodex muss im Zusammenhang mit anderen Initiativen gesehen werden. 2008 unterbreitete die Schweiz das «Montreux-Dokument», das internationale Anerkennung fand. Darin werden die relevanten internationalen Verpflichtungen und guten Praktiken für Staaten in Bezug auf den Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen in bewaffneten Konflikten festgehalten. Im Dokument herrscht Konsens darüber, dass das Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte, auch die privaten Sicherheitsfirmen betreffen und für deren Aktivitäten keine rechtlichen Lücken bestehen. Eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen diskutiert gegenwärtig über mögliche Inhalte eines neuen Übereinkommens, das die staatlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit Aktivitäten von privaten Militär- und Sicherheitsfirmen regeln soll. 

Während das Völkerrecht nur unter gewissen eingeschränkten Umständen auf nichtstaatliche Akteure anwendbar ist, kann der Internationale Verhaltenskodex diese rechtliche und theoretische Ambivalenz aus dem Weg räumen. Wenn sich die Unternehmen bereit erklären, diese Standards einzuhalten, kann der Kodex als Grundlage für die Ausarbeitung von Regeln für private Sicherheitsunternehmen sowie für praktische Ratschläge für den Umgang mit solchen Unternehmen dienen. Staatssekretär Peter Maurer meint dazu: «Den Dialog mit nichtstaatlichen Akteuren mit  Einfluss auf die Menschenrechtssituation - und dazu gehören Unternehmen im Allgemeinen und private Sicherheitsfirmen im Besonderen - betrachtet die Schweiz als wichtige Zusammenarbeit mit dem Ziel, diese Akteure in die Friedens- und Menschenrechtspolitik zu integrieren.“   

Nebst der Unterzeichnung des internationalen Verhaltenskodex werden die beteiligten Unternehmen und Stakeholder einen Steuerungsausschuss gründen. Dieser wird beauftragt, einen externen und unabhängigen Mechanismus für eine wirksame Verwaltung  und Überprüfung des Kodex zu entwerfen. Dieser Mechanismus und das Ziel, messbare Standards und Zertifizierungen einzuführen, bilden das Rückgrat für die Umsetzung des internationalen Verhaltenskodex, in dem zu lesen ist: «Die Initianten dieses Kodex anerkennen, dass dieser Kodex als Grundlage und Instrument für eine umfassende Initiative zur Verbesserung der Gouvernanz, Regelbefolgung (Compliance) und Rechenschaftslegung dienen wird.» 

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Adrian Sollberger
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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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