Bern, Medienmitteilung, 29.05.2010

Die im Konsens erfolgte Verabschiedung des Schlussdokuments der 8. Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags (NPT) stärkt die Glaubwürdigkeit des nuklearen Abrüstungs- und Nonproliferationsregimes. Als Fortschritte sind aus Schweizer Sicht insbesondere die Verabschiedung eines Aktionsplans, die Anerkennung der humanitären Dimension und der Geltung des humanitären Völkerrechts sowie die Einigung auf konkrete Schritte hin zur Schaffung einer nuklearwaffenfreien Zone im Nahen Osten zu bewerten.

Nach vierwöchigen Verhandlungen hat am 28. Mai in New York die 8. Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags (NPT - Nuclear Nonproliferation Treaty) im Konsens ein Schlussdokument verabschiedet.  

Die Schweiz begrüsst diese Einigung. Nach dem Scheitern der Überprüfungskonferenz im Jahre 2005 beweisen die Mitgliedsstaaten des NPT damit eine wiedergefundene Dialog- und Kompromissfähigkeit in einem der sensibelsten Bereiche der internationalen Beziehungen. Im Vergleich zu früheren Konferenzergebnissen, namentlich jenen von 2000 und 1995, enthält das Schlussdokument verschiedene, wenn auch relativ bescheidene Fortschritte. Die Einigung auf einen umfassenden Aktionsplan für alle drei Bereiche des Vertrags untermauert im Ganzen das nukleare Abrüstungs- und Nonproliferationsregime. Als konkrete Erfolge sind zudem neue Elemente im Aktionsplan für die nukleare Abrüstung sowie die konkreten Schritte zur Schaffung einer nuklearwaffenfreien Zone im Nahen Osten zu werten.  

Die Schweiz hat an den Verhandlungen aktiv teilgenommen. Sie engagierte sich insbesondere für die Stärkung der drei Pfeiler des Vertrags, für einen weitergehenden Aktionsplan zur nuklearen Abrüstung, für Verbesserungen des Garantiesystems der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA) im Bereich der Nonproliferation und für die Bestätigung des Rechts auf zivile Nutzung der Kernenergie. Dabei ist es unter anderem gelungen, die Debatte auf die humanitäre Dimension eines möglichen Nuklearwaffeneinsatzes und die Geltung des humanitären Völkerrechts auszudehnen.  

Die Schweiz hat auch am Rande der Konferenz Beiträge zur Erweiterung der Abrüstungsdebatte geliefert. Sie stellte namentlich eine Studie zum Thema Delegitimierung der Nuklearwaffen vor, in der die Doktrin der Abschreckung kritisch hinterfragt wird.Die Schweiz unterstützt die Idee, Kernwaffen in einer neuen Konvention zu verbieten, wie sie auch von UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon vorgeschlagen wird.

 


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