Medienmitteilung, 23.05.2023

Die Nationale Menschenrechtsinstitution der Schweiz (NMRI) wurde am Dienstag, den 23. Mai 2023, in Bern gegründet. Mit der Schaffung der NMRI wird ein zwanzigjähriger politischer Prozess abgeschlossen. Zu den Aufgaben dieser unabhängigen Institution gehören der Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Schweiz in Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden, Kantonen und Gemeinden sowie mit weiteren relevanten Akteuren.

An der Gründungsversammlung nahmen über 100 Mitglieder teil. Am 13. Dezember 2019 hatte der Bundesrat seine Botschaft zur Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution verabschiedet. Das Parlament folgte ihm im Oktober 2021. Die Schaffung dieser Institution ist ein historischer Moment für die Schweiz und ein Meilenstein, nachdem das Thema über zwanzig Jahre auf der politischen Agenda stand.

Heute verfügen rund 120 Staaten, darunter fast alle europäischen Länder, über eine solche Institution, die sich auf die Pariser Grundsätze stützt gemäss Resolution der UNO-Generalversammlung von 1993. Im Einklang mit diesen Grundsätzen und dem Bundesgesetz über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte wird die Institution auf eine breite soziale Vielfalt ihrer Mitglieder achten.

Die NMRI ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe

Die Gründung der NMRI wurde von einer Arbeitsgruppe vorbereitet, die den ganzen Prozess begleitet hat. Sie wurde im Frühling 2022 mit den notwendigen Vorarbeiten beauftragt und vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) koordiniert. Einsitz hatten Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, ausserparlamentarischer Kommissionen, der Kantone, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Ihre Aufgabe war es, Statuten für die NMRI auszuarbeiten und eine Gründungsversammlung einzuberufen.

Mit der Gründung gewährleisten der Bund und die Kantone dem Vorstand und seiner Präsidentin, Raphaela Cueni, die volle Unabhängigkeit. Die Aufgaben der Institution umfassen Information und Dokumentation, Forschung, Beratung sowie Menschenrechtsbildung und Sensibilisierungsarbeit in der Schweiz. Die NMRI entscheidet allein darüber, wie sie ihre Aufgaben erfüllen und ihre Ressourcen nutzen will. Sie wird mit den Bundes- und Kantonsbehörden, aber auch mit Nichtregierungsorganisationen, dem Privatsektor, der Wissenschaft und internationalen Organisationen zusammenarbeiten.

Zudem wird die NMRI für den Austausch auf internationaler Ebene zuständig sein. Neben innerstaatlichen Menschenrechtsfragen enthält ihr Mandat auch Fragen in Bezug auf die Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte in der Schweiz. Die Institution stärkt dadurch auch die Glaubwürdigkeit der Schweizer Aussenpolitik.


Weiterführende Informationen

Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz


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Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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