Medienmitteilung, 30.08.2023

Im Mai 2023 hat der Europarat mit dem Schadensregister eine Datenbank eingerichtet, in der Beweise und Informationen über Schäden festgehalten werden, die der Ukraine durch die Russische Föderation zugefügt wurden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 beschlossen, dass die Schweiz diesem Schadensregister beitritt. Der Beitritt unterstreicht die Unterstützung der Schweiz für die vom Krieg betroffenen Menschen und den politischen Wiederaufbauprozess der Ukraine, den die Schweiz mit der ukrainischen Regierung an der Ukraine Recovery Conference 2022 in Lugano auf breiter Ebene initiiert hatte.

Das Schadensregister ist das wichtigste Resultat des 4. Europaratsgipfels, der am 16. und 17. Mai 2023 in Reykjavik stattfand. 37 Mitglieder des Europarats sind bislang dem Schadensregister beigetreten, sowie Kanada, die USA, Japan und die EU.

Das Schadensregister wird Beweise und Informationen über Schäden, Verluste oder Verletzungen, die dem ukrainischen Staat sowie allen natürlichen und juristischen Personen durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine entstanden sind, dokumentieren und belegen.

Das Register als Datenbank trägt zu den internationalen Bemühungen bei, den Opfern von Russlands militärischer Aggression gegen die Ukraine Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Das Register wird zudem die Bemühungen zur Bekämpfung der Straflosigkeit und zur Förderung der Rechenschaftspflicht verstärken.

Ein kohärenter Einsatz zu Gunsten der Opfer und der Rekonstruktion der Ukraine

Mit ihrem Beitritt zum Register, den die Schweiz demnächst beim Europarat formalisieren wird, führt die Schweiz ihre Unterstützung des politischen Wiederaufbauprozesses der Ukraine weiter. Diesen Prozess hatte sie im Juli 2022 gemeinsam mit der ukrainischen Regierung an der Ukraine Recovery Conference 2022 in Lugano auf breiter Ebene initiiert.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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