Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die Schweiz liegt in der Mitte Europas – auf dem Bild ist die Vierländerregion Bodensee mit Alpenpanorama zu sehen.
Intensiver Austausch über die Landesgrenzen hinweg: Vierländerregion am Bodensee. © Achim Mende Internationale Bodensee Tourismus GmbH

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit nimmt einen besonderen Stellenwert in den Beziehungen zu den Nachbarstaaten ein. Obschon die Aussenpolitik primär Aufgabe des Bundes ist, sind für die regionale grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarregionen in erster Linie die Kantone zuständig.

Die nachbarschaftliche Zusammenarbeit der Grenzkantone versteht sich sowohl als Teil der Regional- und Integrationspolitik des Bundes wie auch der bilateralen Beziehungen mit den Nachbarstaaten. Kantone dürfen Abkommen mit untergeordneten Behörden der Nachbarstaaten abschliessen, um über die Grenze hinweg gemeinsame Probleme zu lösen und Projekte zu realisieren. Die Zuständigkeit zum Abschluss von Abkommen ist lediglich subsidiär und deshalb auf Gebiete beschränkt, für welche die Kantone zuständig sind.

Wachsende Bedeutung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Ursprünglich hat sich die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf der Grundlage klassischer zwischenstaatlicher Abkommen zur Regelung nachbarschaftlicher Probleme entwickelt. Zu regeln galt es beispielsweise den Zugang zu Schulen und Spitälern, den Strassenbau, die Fischerei und die Jagd.

Ab 1980 entstanden neue Formen und Organismen der lokalen und regionalen Zusammenarbeit. Sie bezwecken den gegenseitigen Informationsaustausch und die verstärkte Koordination zwischen den zuständigen Behörden beidseits der Grenze.

Rolle des EDA in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Das EDA sichert im Prozess der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit die politische Unterstützung. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der bilateralen Kontakte mit den Nachbarstaaten sowie durch die Weiterentwicklung des Rechtsinstrumentariums auf bilateraler und multilateraler Ebene. Treffen zwischen hohen Vertretern des EDA und den Aussenministerien der Nachbarstaaten tragen weiter dazu bei, den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu verstärken und die Lösung nachbarschaftlicher Probleme zu erleichtern, so insbesondere im Rahmen von Regierungskommissionen oder von regelmässigen Treffen zu grenzüberschreitenden Fragen, den sogenannt grenzüberschreitenden Dialogen.