Bundesrat informiert die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments zu den rechtlichen Folgen der UNRWA-Gesetze der Knesset

Das israelische Parlament Knesset hat am 28. Oktober 2024 zwei Gesetze verabschiedet, die zum Ziel haben die Arbeit der UNRWA im Besetzten Palästinensischen Gebiet zu verhindern. Im Hinblick auf die Beratung der drei UNRWA-Motionen in der Aussenpolitischen Kommission des Ständerats am 21. November 2024 hat der Bundesrat die Direktion für Völkerrecht (DV) im EDA beauftragt, zusammen mit der Abteilung MENA und der DEZA einen Kurzbericht zu den völkerrechtlichen, humanitären und politischen Folgen der israelischen Gesetze zu verfassen. Dieser wurde dem Bundesrat am 13. November zur Kenntnis gebracht und anschliessend den Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat zugestellt.

Der Bericht schlussfolgert, dass die israelischen Gesetze zu UNRWA grösstenteils unvereinbar sind mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels, insbesondere mit der UNO-Charta und dem humanitären Völkerrecht. Darüber hinaus ist es sehr wahrscheinlich, dass die Zivilbevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet mit der Umsetzung der israelischen UNRWA-Gesetze kurzfristig mit einem Zusammenbruch der Grundversorgung und der humanitären Hilfe konfrontiert sein wird. Die Schweiz forderte Israel, auch im Rahmen des UNO-Sicherheitsrats dazu auf, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen als Besatzungsmacht nachzukommen und dafür zu sorgen, dass die Grundbedürfnisse der Bevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet gedeckt werden.

Nach derzeitiger Einschätzung gibt es zurzeit keinen Akteur, der die Aufgaben der UNRWA übernehmen könnte. Diese Einschätzung wird von der internationalen Gemeinschaft, einschliesslich der Vereinigten Staaten, weitgehend geteilt. Das EDA wird die Umsetzung dieser Gesetze eng verfolgen und sich weiterhin mit ihren Partnern koordinieren.

Letzte Aktualisierung 22.11.2024

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