Medienmitteilung, 02.04.2025

Am 2. April 2025 haben die Chefunterhändler der Schweiz und der Europäischen Union in Brüssel das Programmabkommen paraphiert. Das Abkommen tritt mit der Ratifizierung des Pakets Schweiz-EU in Kraft. Es kann aber bereits nach der im November geplanten Unterzeichnung vorläufig angewendet werden.

Das EU-Programmabkommen (EUPA) regelt die Teilnahme der Schweiz an EU-Programmen, namentlich Horizon Europe, Euratom, ITER, Digital Europe, Erasmus+ und EU4Health. Die Paraphierung des EUPA erfolgte am 2. April 2025 in Brüssel durch die beiden Chefunterhändler für das Gesamtpaket CH-EU, Patric Franzen und Richard Szostak, sowie zusätzlich durch die beiden Verhandlungsleitenden für das EUPA, Michael Gerber vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation und Signe Ratso von der Generaldirektion für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission.

Das EUPA tritt erst mit der Ratifizierung des Pakets Schweiz-EU in Kraft. Es kann jedoch vorgezogen angewendet werden und ermöglicht damit eine vorläufige Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe, das Euratom-Programm und das Digital Europe Programme rückwirkend ab 2025 sowie an ITER ab 2026 und Erasmus+ ab 2027. Dazu muss die Unterzeichnung des EUPA bis im November 2025 erfolgen. Sie soll somit vor der Unterzeichnung der restlichen Elemente des Pakets Schweiz-EU erfolgen. Für die Ratifizierungsverfahren bleibt das EUPA aber trotzdem Teil dieses Pakets. Eine Beteiligung am Programm EU4Health ist mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsabkommens im Rahmen des Pakets vorgesehen.

Forschende und Innovatoren in der Schweiz haben im Rahmen der Übergangsregelung bereits seit Anfang 2025 Zugang zu fast allen Ausschreibungen von Horizon Europe, dem Euratom-Programm und dem Digital Europe Programme. Damit sie jedoch ihren Anteil an den Projektkosten von der Europäischen Kommission finanziert erhalten, ist eine rückwirkende Assoziierung per 1. Januar 2025 notwendig. Nach der Unterzeichnung des EUPA wird die Schweiz den Pflichtbeitrag für die Teilnahme am Programmjahr 2025 an die EU überweisen.

Paraphierung

Paraphierung bezeichnet die Zustimmung zu einem Vertragstext durch Anbringen der Initialen (= Paraphen). Damit bestätigen die Verhandlungsführenden, dass der Text den Verhandlungsergebnissen entspricht. Nach der Paraphierung erfolgt die beidseitige Unterzeichnung, welche von Schweizer Seite durch den Bundesrat vorgenommen wird, und danach die Ratifizierung, welche die Behandlung durch die eidgenössischen Räte und eine allfällige Volksabstimmung umfasst. Der Text des EUPA wird in den kommenden Wochen veröffentlicht.


Weiterführende Informationen

Horizon-Paket 2021–2027
Erasmus+
ITER
Gesundheitsabkommen Schweiz-EU
Schweizerische Europapolitik (EDA)


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Letzte Aktualisierung 23.04.2025

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