Reisehinweise für Georgien

Gültig am:

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Publiziert am: 03.12.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist aktualisiert worden (Demonstrationen).

Aktuelles

Seit den Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024 und insbesondere seit dem 28. November 2024 ist die Lage angespannt. In Tiflis und anderen Städten des Landes finden Demonstrationen mit teilweise gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften statt. Dabei werden auch Verletzte und Verhaftungen gemeldet. Das Risiko, unversehens in eine gewaltsame Auseinandersetzung zu geraten, kann nicht ausgeschlossen werden.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art. Lassen Sie Vorsicht walten.

Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

Grundsätzliche Einschätzung

Die soziale und politische Lage ist angespannt. Zudem bestehen Spannungen im Zusammenhang mit den ungelösten Konflikten in den beiden abtrünnigen georgischen Gebieten Abchasien und Südossetien.

Vor allem in den städtischen Zentren wird soziale und politische Unzufriedenheit vermehrt in Demonstrationen und Protestaktionen geäussert. Ausschreitungen, Strassenblockaden und Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden.
Im Falle von Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten.

Aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bleiben die Spannungen in der Region hoch.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Georgien nicht ausgeschlossen werden.
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihrem Reiseveranstalter oder einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Abchasien:
Von Reisen nach Abchasien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativgrenze (ABL) zwischen Abchasien und dem Rest Georgiens.

Das abtrünnige georgische Gebiet Abchasien untersteht nicht der Kontrolle des georgischen Staates. Obwohl Abchasien 2011 für minenfrei erklärt worden ist, besteht weiterhin das Risiko der Explosion von Blindgängern, vor allem entlang der Administrativgrenze (Administrative Boundary Line ABL). Trotz vordergründiger Beruhigung der Lage kann ein erneutes Aufflammen des Konfliktes zwischen dem abtrünnigen Gebiet Abchasien und Georgien nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der besonderen Situation von Abchasien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Die Einreise von Russland via Abchasien sowie die Ausreise aus Georgien via Abchasien nach Russland wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet und mit Gefängnis und hohen Bussen bestraft.

Südossetien:
Von Reisen nach Südossetien wird abgeraten. Meiden Sie auch das Gebiet nahe der Administrativgrenze (ABL) zwischen Südossetien und dem Rest Georgiens.

Das abtrünnige georgische Gebiet Südossetien untersteht nicht der Kontrolle des georgischen Staates. Trotz vordergründiger Ruhe können bewaffnete Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der besonderen Situation von Südossetien hat die Schweiz nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise aus diesem Gebiet. Die Einreise von Russland via Südossetien sowie die Ausreise aus Georgien via Südossetien nach Russland wird in Georgien als illegaler Grenzübertritt geahndet und mit Gefängnis und hohen Bussen bestraft.

Grenzgebiete zu Russland entlang der Tschetschenischen Republik und zu Aserbaidschan (insbesondere Red Bridge):
Diese Grenzzonen sind teilweise vermint. Bleiben Sie auf den häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität und lassen Sie nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht walten.

Übergriffe gegen Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, können vorkommen. Auch Sexualdelikte sind gemeldet worden.

Wenn Sie mit dem Land nicht vertraut sind, schliessen Sie sich mit Vorteil einer organisierten Gruppenreise an.

Verkehr und Infrastruktur

Abseits der Hauptverkehrsachsen sind viele Strassen in schlechtem Zustand; abgelegene Gebiete können oft nur mit Geländefahrzeugen erreicht werden. Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, die häufige Missachtung von Vorschriften und Lichtsignalen sowie die mangelnde technische Wartung vieler Fahrzeuge (auch Mietautos) bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Outdoor-Aktivitäten ist sehr unterschiedlich: (Heli-)Skifahren, Abenteuertrekking, Bergsteigen etc. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.

Campieren Sie nur auf entsprechend gekennzeichneten und bewachten Plätzen.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Verhältnisse und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr etc.).

Naturbedingte Risiken

Georgien liegt in einer Erdbebenzone.
National Seismic Monitoring Centre

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.National Environmental Agency: Meteo Georgia

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Tiflis.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in den städtischen Zentren gewährleistet. In abgelegenen Gebieten kann bei Krankheit oder Unfall nicht mit einer raschen und effizienten medizinischen Betreuung gerechnet werden. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer für Tiflis und Umgebung: 112

Georgische Zollvorschriften: Customs Department

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Georgien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Georgien e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 03.12.2024

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