Sozialhilfe
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, gewährt der Bund unter bestimmten Voraussetzungen Fürsorgeleistungen. Wenden Sie sich dazu an die für Sie verantwortliche Schweizer Vertretung.
Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Wenn Sie bereits in die Schweiz zurückgekehrt sind, wenden Sie sich bitte direkt an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde.
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) verfügt über einen Fonds, aus dem eine finanzielle Hilfe in Form eines zinslosen Darlehens an rückkehrende Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer geleistet werden kann. Bedingung ist unter anderem, dass die Rückkehr in die Schweiz nicht länger als ein Jahr zurück liegt. Bei dieser Hilfe handelt es sich um Beiträge zur Überbrückung von Notsituationen und zur Wiedereingliederung. Bitte beachten Sie, dass diese Unterstützung subsidiär zu Leistungen der Fürsorge und/oder der Arbeitslosenversicherung zu verstehen ist.
Kontakt Auslandschweizer-Organisation