Reisehinweise für die Komoren

Gültig am:

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Publiziert am: 08.11.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. 

Seit der Unabhängigkeit im Jahre 1975 haben mehrere Staatsstreiche stattgefunden. Spannungen bestehen weiterhin. Bei Demonstrationen sind Ausschreitungen, Strassenblockaden sowie gewaltsame Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften möglich. Zum Beispiel kam es im Januar 2024 bei Demonstrationen im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen zu gewaltsamen Zusammenstössen, welche mindestens ein Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert haben. Berichten zufolge wurde auch scharfe Munition eingesetzt.

Bei gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Im Falle von Unruhen und Strassenblockaden bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in Antananarivo (Madagaskar) hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in den Komoren nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist eher selten. Beachten Sie jedoch die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Taschen- und Entreissdiebstahl.

Polizeikontrollen sind relativ häufig.

Frauen wird empfohlen, ausserhalb der Touristenorte nicht alleine zu reisen.

Geschäftsleuten wird zu Vorsicht geraten. Für Lieferungen sind möglichst Vorauszahlungen oder klare Sicherheiten zu verlangen.

Im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, vereinzelt auch in den komorischen Gewässern. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Das Strassennetz ist wenig entwickelt und der Strassenzustand schlecht.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind oft mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

Die Infrastruktur ist generell mangelhaft.

Die Kommunikation ist über Mobiltelefonverbindungen gewährleistet.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.);
  • gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • regierungskritische Äusserungen.

Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Für schwere Verbrechen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Auf den Komoren ist der Islam Staatsreligion. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.

Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben und Vulkanausbrüche, insbesondere des Vulkans Karthala auf Grand Comore, sind jederzeit möglich. Gelegentlich erreichen Zyklone die Inseln. Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
World Meteorological Organization

Zoom Earth: Live Weather Map and Hurricane Tracker

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der auf Grand Comore gelegenen Hauptstadt Moroni ist die medizinische Grundversorgung nicht gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: (+269) 117

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Madagaskar
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung der Komoren in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft der Komoren in Paris. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ambassade des Comores à Paris

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 08.11.2024

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