Reisehinweise für die Republik Kongo (Brazzaville)

Gültig am:

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Publiziert am: 09.05.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die Sonderinformation «Coronavirus (Covid-19)» ist entfernt worden. Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)

Grundsätzliche Einschätzung

Die Sicherheitslage in der Republik Kongo ist weitgehend stabil. Die wirtschaftliche und soziale Lage ist jedoch angespannt.

Während Wahlen kann es zu lokalen Unruhen kommen. Informieren Sie sich deshalb vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Sicherheitskräften über die aktuelle Lage. Meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Republik Kongo nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kleinkriminalität ist hoch, insbesondere in Pointe Noire. Auch bewaffnete Überfälle und Einbrüche kommen vor. Unter anderem werden folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Seien Sie nach Einbruch der Dunkelheit nicht zu Fuss unterwegs.
  • Unternehmen Sie unvermeidliche Überlandfahrten nur in Begleitung eines vertrauenswürdigen lokalen Begleiters und vorzugsweise in Gruppen von mehreren Fahrzeugen.

Im Golf von Guinea, und auch in den kongolesischen Gewässern, ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist schlecht und das Unfallrisiko hoch. Von nächtlichen Überlandfahrten wird deshalb abgeraten. Während der Regenzeit (Oktober bis April) werden manche Strassen unpassierbar. Die Treibstoffversorgung ist nicht immer gewährleistet.

Zwischen Brazzaville und Pointe-Noire besteht eine Eisenbahnverbindung. Wegen der mangelhaften Wartung der Strecke und des Rollmaterials ist das Unfallrisiko relativ hoch. Ausserdem besteht vor allem nachts eine erhöhte Gefahr von Überfällen.

Bei innerkongolesischen Flügen kommt es immer wieder zu gefährlichen Zwischenfällen, da die Flugzeuge teilweise alt und schlecht gewartet sind.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist unter anderem verboten, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit Haftstrafen von mindestens einem Jahr bestraft.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Städten gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Ernsthafte Erkrankungen oder Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Einige Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung der kongolesischen Armee bereist werden. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Republik Kongo (Brazzaville) in Genf.

Tragen Sie stets eine beglaubigte Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Kinshasa

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 09.05.2023

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