Reisehinweise für Tschechien

Gültig am:

  |  

Publiziert am: 19.01.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind durch ein neues Kapitel Naturbedingte Risiken ergänzt worden: Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen.

Grundsätzliche Einschätzung

Tschechien ist ein stabiles Land.

Aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Spannungen in der Region zugenommen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Tschechien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Besonders in Prag kommt es zu Diebstählen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Seien Sie bei den Sehenswürdigkeiten, in öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen besonders vorsichtig.
  • Nehmen Sie in Diskotheken und Nachtklubs von Unbekannten keine Getränke oder Esswaren an und lassen Sie diese auch nicht unbeaufsichtigt stehen. Es kommt vor, dass mit Betäubungsmitteln versetzte Getränke angeboten werden, um das Opfer zu berauben.
  • Sehen Sie davon ab, Geld auf der Strasse zu wechseln.
  • Benutzen Sie bewachte Parkplätze und sichern Sie das Auto möglichst mit einer Wegfahrsperre oder einem Alarmsystem.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses oder der Identitätskarte auf sich.

Verkehr und Infrastruktur

Es kann vorkommen, dass die Grenzübergänge vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.
Innenministerium

Es besteht ein gut ausgebautes, der Bevölkerungsdichte angepasstes, öffentliches Verkehrsnetz (Eisenbahn und Busse).
Bus- und Bahnverbindungen

Für die Benutzung der Autobahnen und einiger Strassen muss eine Vignette gekauft werden bzw. das Fahrzeug im Mautsystem gemeldet werden.
Elektronische Vignette
(für Fahrzeuge bis 3.5t)
Elektronisches Mautsystem
(für Fahrzeuge ab 3.5t)

Auf der Strasse erfordert das zum Teil unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden besondere Aufmerksamkeit. Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschaden muss die Polizei gerufen werden.
Basic Road Traffic Rules in the Czech Republic

Besondere rechtliche Bestimmungen

Alkohol am Steuer ist verboten (0 Promille!).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen von Drogen bestraft.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Personen, die sich länger als 30 Tage in Tschechien aufhalten, müssen sich bei der zuständigen Polizeistelle anmelden. Hotels erledigen normalerweise die Meldepflicht für ihre Gäste. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, müssen Sie oder Ihre Gastgeberin/Ihr Gastgeber die Formalitäten selbst erledigen. Auskunft über die Meldevorschriften und die zuständigen Meldestellen erteilen das tschechische Innenministerium und die Botschaft von Tschechien in Bern.
Innenministerium
Tschechische Botschaft

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 112
Polizei: 158
Ambulanz: 155

Tschechische Zollvorschriften: Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Wien, Österreich

Schweizer Botschaft in Tschechien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 19.01.2024

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

vCard Helpline EDA (VCF, 5.4 kB)

Twitter

Helpline EDA via Skype

Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: 
Download Skype

Skype: helpline-eda

Zum Anfang