Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg ist nicht immer und nicht überall möglich.
Ausserhalb der touristischen Städte und Routen gibt es für ausländische Staatsangehörige gesperrte oder nur mit Sonderbewilligung bereisbare Gebiete.
Reisende müssen sich innerhalb von drei Tagen nach Ankunft beim lokalen Meldeamt OVIR registrieren lassen. Die Registrierung wird in der Regel durchs Hotel oder die Reiseleitung erledigt. Wer nicht in Hotels übernachtet, muss die Registrierung selbst vornehmen: bei einem OVIR-Amt, bei einem Touristeninformationszentrum oder direkt auf der Internetseite
Guest registration
Vergewissern Sie sich, dass Ihre OVIR-Registrierung für die gesamte Aufenthaltsdauer vorgenommen wird. Der OVIR-Registrierungsbeleg muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden genau überprüft. Verfehlungen können hohe Geldbussen bei der Ausreise zur Folge haben.
Die usbekischen Botschaften in Berlin und Paris erteilen nähere Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften.
Usbekische Botschaft in Berlin
Ambassade d’Ouzbékistan à Paris
Tragen Sie immer den Pass (Originaldokument) auf sich, um sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen zu können.