Reisehinweise für Deutschland

Gültig am:

  |  

Publiziert am: 15.07.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (UEFA EURO 2024).

Grundsätzliche Einschätzung

In den grossen Städten kann es zu Demonstrationen kommen. Lassen Sie in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht walten, da Ausschreitungen möglich sind.

Bei gelegentlichen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die deutschen Behörden verweisen auf die Bedrohung durch terroristische Anschläge. Am 31. Mai 2024 forderte ein Angriff durch einen mit einem Messer bewaffneten Attentäter in Mannheim ein Todesopfer und mehrere Verletzte.
Bundesministerium des Innern

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der deutschen Polizei. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Bei Angriffen werden gelegentlich Stichwaffen eingesetzt. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
Polizei-Beratung

Portal der deutschen Polizei

Verkehr und Infrastruktur

Zahlreiche Städte haben Umweltzonen eingerichtet, in denen nur Motorfahrzeuge mit einer entsprechenden Umweltplakette fahren dürfen. Die Plakettenpflicht gilt auch für Motorfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sowie Elektrofahrzeuge. Die Umweltplaketten werden in Deutschland durch die betroffenen Städte und technischen Prüfstellen (TÜV) ausgestellt. In der Schweiz können die Umweltplaketten für Deutschland bei kommerziellen Anbieterfirmen und Automobilclubs beantragt werden.
Bundesamt für Umwelt: Umweltzonen

Öffentlicher Verkehr: Deutschland verfügt über ein weit verzweigtes Netz von Bahn- und Buslinien.
Deutsche Bahn

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest.
Strassenverkehrsgesetz

Wer einen Parkschaden verursacht, muss warten bis die Polizei vor Ort ist. Das vorzeitige Verlassen des Unfallortes gilt als Fahrerflucht und wird strafrechtlich verfolgt (selbst wenn die Adresse hinterlegt wird).

Die Strafmasse für jugendliche Täterinnen und Täter sind in der Regel höher als in der Schweiz.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen streng bestraft.
Betäubungsmittel

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Deutscher Wetterdienst
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Warnmeldungen

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Krankenhäuser verlangen in der Regel dennoch vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Gemeinsame Einrichtung KVG

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Pass oder der Identitätskarte ausweisen zu können. Hinterlegen Sie deshalb nie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte als Pfand, sondern lediglich eine Kopie davon.

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112
Notruf Polizei: 110
NINA: Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Zoll: Informationen für Privatpersonen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Deutschland
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz:
Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 15.07.2024

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

helpline@eda.admin.ch

vCard Helpline EDA (VCF, 5.4 kB)

X

Helpline EDA via Skype

Gratisanruf aus dem Ausland mit Skype
Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: 
Download Skype

Skype: helpline-eda

Zum Anfang