Medienmitteilung, 28.02.2022

Angesichts der fortschreitenden Militärintervention Russlands in der Ukraine hat der Bundesrat am 28. Februar 2022 beschlossen, die Sanktionspakete der EU vom 23. und 25. Februar zu übernehmen. Die Vermögen der gelisteten Personen und Unternehmen sind ab sofort gesperrt; auch die Finanzsanktionen gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov werden mit sofortiger Wirkung vollzogen. Die Schweiz bekräftigt ihre Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung; sie liefert Hilfsgüter für die nach Polen geflüchteten Menschen.

Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung vom 28. Februar 2022 entschieden, die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen und somit deren Wirkung zu verstärken. Der Bundesrat hat das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die bisherige Verordnung basierend auf den Massnahmen der EU anzupassen. Die Schweiz setzt die Sanktionen in Abstimmung mit der EU in Kraft. Dabei handelt es sich primär um Güter- und Finanzsanktionen. Die Vermögen der im Anhang der Verordnung aufgeführten Personen und Unternehmen sind per sofort gesperrt; die Eröffnung neuer Geschäftsbeziehungen bleibt wie zuvor schon verboten.  

Mit sofortiger Wirkung vollzieht die Schweiz auch die Finanzsanktionen, welche die EU gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin, Premierminister Mikhail Mishustin und Aussenminister Sergey Lavrov verhängt hat. Damit reagiert die Schweiz auf die schwerwiegenden Verstösse gegen das Völkerrecht, für die diese Personen verantwortlich sind. Das seit 2014 bestehende Einfuhr-, Ausfuhr- und Investitionsverbot betreffend Krim und Sewastopol wurde erweitert auf die ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk, die nicht mehr unter Kontrolle der ukrainischen Regierung sind.

Einreisebestimmungen und Luftraumsperrungen

Der Bundesrat hat auch entschieden, das Abkommen von 2009 über die Visaerleichterung für Russinnen und Russen teilweise zu suspendieren.  Der Bundesrat hat zudem Einreiseverbote gegen mehrere Personen beschlossen, die einen Bezug zur Schweiz haben und dem russischen Staatspräsidenten nahestehen. Gestützt auf die Bundesverfassung (Art. 184 Abs. 3 BV und Art. 185 BV) kann der Bundesrat entsprechende Massnahmen zur Wahrung der Interessen des Landes bzw. zur äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz erlassen.

Ausserdem wird – im Einklang mit den Luftraumsperrungen in anderen europäischen Ländern – der schweizerische Luftraum ab Montag, 15.00 Uhr für alle Flüge aus Russland und für alle Flugbewegungen von Luftfahrzeugen mit russischer Kennzeichnung gesperrt, mit Ausnahme von Flügen zu humanitären, medizinischen oder diplomatischen Zwecken.

Schweiz bietet weiterhin ihre Guten Dienste an

Bei seinen Entscheidungen hat der Bundesrat auch die Neutralität sowie friedenspolitische Aspekte berücksichtigt. Er bekräftigte die Bereitschaft der Schweiz, durch ihre Guten Dienste aktiv zu einer Lösung des Konflikts beizutragen. Der beispiellose militärische Angriff Russlands auf ein souveränes europäisches Land hat im Bundesrat den Ausschlag gegeben, die bisherige Sanktionspraxis zu ändern. Die Verteidigung von Frieden und Sicherheit und die Achtung des Völkerrechts sind Werte, die die Schweiz als demokratisches Land mit ihren europäischen Nachbaren teilt und mitträgt. Wie bisher wird die Schweiz jedes weitere Sanktionspaket der EU einzeln prüfen.

Hilfsgüterlieferungen für die ukrainische Bevölkerung

In diesen Tagen liefert die Schweiz rund 25 Tonnen Hilfsgüter im Wert von 400'000 Franken in die polnische Hauptstadt Warschau, Teil des ersten Schweizer Hilfspakets im Wert von acht Millionen Franken. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) stellt dringend benötigte medizinische Güter und Arzneimittel aus der Armeeapotheke zur Verfügung. Die Hilfsgüter sind für die ukrainische Bevölkerung in der Ukraine und in den Anrainerstaaten vorgesehen. Die Hilfslieferung wird durch Mitarbeitende des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe begleitet.


Weiterführende Informationen

Verordnung


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Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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