Reisehinweise für Turkmenistan

Gültig am:

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Publiziert am: 13.03.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit redaktionellen Änderungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen sowie die beschränkten Kommunikationsmöglichkeiten stellen hohe Anforderungen an die Reisenden.
Unternehmen Sie deshalb Überlandfahrten und vor allem Touren in die Wüste ausschliesslich in Begleitung einer erfahrenen lokalen Führerin oder eines erfahrenen lokalen Führers und in Gruppen von mehreren Fahrzeugen. Ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Turkmenistan nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Von Reisen in das Grenzgebiet zu Afghanistan wird wegen der dort herrschenden Unsicherheit abgeraten.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität und meiden Sie nachts wenig befahrene Strassen und Parkanlagen. Benutzen Sie vorzugsweise die offiziellen Taxis und teilen Sie diese nicht mit unbekannten Personen.

Verkehr und Infrastruktur

Ausserhalb der Hauptstadt Aschchabad ist der Strassenzustand oft schlecht. Mangelhaft gewartete Fahrzeuge und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein zusätzliches Risiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Fähren auf dem Kaspischen Meer, der Eisenbahn und der Flugzeuge für Inlandflüge entsprechen oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.Verzichten Sie nach Möglichkeit auf Inlandflüge während der Nacht oder bei schlechter Witterung.

Es gibt keine flächendeckenden Mobiltelefonnetze und Roaming-Dienste. Der Zugang zum Internet ist selbst in der Hauptstadt nur beschränkt möglich.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetze orientieren sich an strengeren Standards und rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Strafbar sind unter anderem:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!)
  • Rauchen in der Öffentlichkeit. Tabakprodukte dürfen weder verkauft noch verschenkt werden.
  • Fotografieren von Einrichtungen der Armee und der Polizei und öffentliche Bauten (Flughäfen, Regierungsgebäude usw.). Es ist nicht immer klar, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • Beleidigung oder Verleumdung des Präsidenten sowie Schmähung der Flagge, des Wappens oder der Landeshymne Turkmenistans.
  • Aussereheliche Beziehungen und gleichgeschlechtliche Handlungen sowie generell Verstösse gegen das lokale Sittlichkeitsempfinden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind wesentlich schlechter als in der Schweiz.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Turkmenistan liegt in einem Erdbebengebiet.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist selbst in der Hauptstadt nur beschränkt gewährleistet. Oft fehlt es an Medikamenten und medizinischem Material. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einzelne Gebiete dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Es bestehen besondere Vorschriften für die Einreise mit einem Auto sowie einschränkende Zollbestimmungen.

Ausländische Staatsangehörige, die mehr als drei Tage in Turkmenistan weilen, müssen sich innert dreier Tage nach der Einreise beim staatlichen Registrierungsbüro für ausländische Staatsangehörige (= OVIR) an- und abmelden. Bei Reisen mit mehreren Etappen müssen sich die Reisenden in jedem Aufenthaltsort beim lokalen OVIR registrieren lassen.

Bankomaten (ATM) gibt es nur an wenigen Standorten. Kreditkarten können nur beschränkt benützt werden. US-Dollars können in Banken und offiziellen Wechselstuben gewechselt und für die Bezahlung gewisser Dienstleistungen verwendet werden (z.B. Flüge, internationale Hotels). Oft verlangen Hotels bei der Ankunft eine Vorauszahlung in US-Dollars. Alle anderen Dienstleistungen und Waren müssen in der Lokalwährung Manat beglichen werden.

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der turkmenischen Botschaft in Genf über die Einreise- und Meldebestimmungen für Personen und Fahrzeuge, die Verwendung von Kreditkarten und die Vorschriften über die Verwendung von Dollars und Lokalwährung sowie über die bewilligungspflichtigen Gebiete.
 Botschaft von Turkmenistan

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Personenkontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

State Customs Service of Turkmenistan > Customs Information

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Aserbaidschan

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilt die Botschaft von Turkmenistan in Genf. Sie informiert auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 13.03.2024

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