
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können vom Ausland her Ihre politischen Rechte wahrnehmen, sofern sie
- ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben
- mindestens 18 Jahre alt sind und
- bei einer Schweizer Vertretung registriert sind.
Sie können über eidgenössische Vorlagen abstimmen sowie an den Nationalratswahlen teilnehmen, ohne deswegen in die Schweiz reisen zu müssen.