Reisehinweise für Armenien

Gültig am:

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Publiziert am: 13.03.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Die aussen- und innenpolitische sowie die wirtschaftliche Situation ist kompliziert. Es bestehen latente Spannungen, die trotz zeitweiser ruhiger Phasen aufbrechen können.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Armenien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art, denn Ausschreitungen sind möglich. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Aserbaidschan
Es wird abgeraten von Reisen ins unmittelbare Grenzgebiet zu Aserbaidschan.

Seit langem besteht ein Konflikt mit Aserbaidschan, insbesondere rund um die Grenzregionen. So kam es in der Vergangenheit mehrmals zu schweren militärischen Auseinandersetzungen, welche zahlreiche Todesopfer und Verletze forderten. Trotz Waffenstillstand bleibt die Lage angespannt und militärische Zwischenfälle im Grenzgebiet lassen sich nicht auszuschliessen.
Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen. Die Grenzen zwischen Armenien und Aserbaidschan sind geschlossen.

Autoreisen Eriwan – Georgien (oder Gegenrichtung)
Die Überlandstrasse M16-M4 über Idzhevan verläuft teilweise entlang der Grenze zu Aserbaidschan. Nachdem es in der Vergangenheit zu einzelnen Schusswechseln gekommen war, ist die Strecke durch strassenbauliche Massnahmen besser gegen Beschuss gesichert worden. Dennoch ist auf dem Strassenabschnitt Idzhevan – Noyemberyan – georgische Grenze weiterhin erhöhte Vorsicht geboten. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Situation an der Grenze zu Aserbaidschan und befolgen Sie deren Hinweise.

Grenzgebiete zur Türkei
Die Landgrenzen sind geschlossen. Die Grenzgebiete sind teilweise vermint. Halten Sie sich deshalb strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor. In den Zügen, die zwischen Armenien und Georgien verkehren, ist es wiederholt zu Diebstählen und Überfällen gekommen. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

In abgelegenen Gebieten ist die Treibstoffversorgung nicht immer gewährleistet. Ausserhalb der Hauptstadt sind die Strassen, abgesehen von einigen Hauptverkehrsachsen, in schlechtem Zustand, so dass mit Vorteil Geländefahrzeuge verwendet werden. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden erhöht das Unfallrisiko zusätzlich. Nach Einbruch der Dunkelheit ist deshalb besondere Vorsicht geboten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden, direkt bei den Grenzposten oder bei der
Botschaft von Armenien in Genf

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Telefon- und Internetverbindungen zeitweise unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den armenischen Behörden über die Vorschriften im Strassenverkehr.

Es ist untersagt, uniformierte Personen und militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen und hohen Bussen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überbelegte Gefängnisse, mangelhafte hygienische Einrichtungen und medizinische Versorgung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr.

Naturbedingte Risiken

Armenien liegt in einer Erdbebenzone.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Eriwan.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grund- und Notfallversorgung ist nur in der Hauptstadt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch den Einreisestempel einschliesst).

Wehrpflichtige schweizerisch-armenische Doppelbürger sollten sich vor Reisen in Armenien bei der zuständigen armenischen Vertretung in der Schweiz über ihre Rechte und Pflichten gemäss armenischen Gesetzen erkundigen; sie könnten auch in Armenien militärdienstpflichtig sein.

Nützliche Adressen

Notfallnummer: 911

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie in Armenien in eine Notlage geraten, können Sie sich an die Schweizer Botschaft in Tiflis (Georgien) oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Tiflis, Georgien

Schweizer Botschaft in Armenien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Republic of Armenia: e-visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 13.03.2024

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