Reisehinweise für Costa Rica

Gültig am:

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Publiziert am: 13.09.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Sicherheitslage im ganzen Land verschlechtert sich aufgrund der Präsenz von Drogenbanden und die Kriminalitätsrate nimmt zu.

Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen, Unruhen, Strassenblockaden und Streiks geäussert. Dabei kann es zu Gewaltanwendung kommen. Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein.

Im Falle von Strassenblockaden und Streiks bleibt den Reisenden nichts anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizer Botschaft in San José hat bei Blockaden nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Costa Rica nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate nimmt zu. Drogenbanden und andere kriminelle Gruppen bekämpfen sich gegenseitig, dabei können auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Gewaltsame und bewaffnete Überfälle kommen vor, teilweise mit Todesfolge. Ebenfalls werden Überfälle auf Touristenbusse gemeldet. Auch Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte sind zu verzeichnen.

Organisierte Banden haben sich auf Taschen- und Entreissdiebstahl, bewaffnete Raubüberfälle und das Aufbrechen von Autos spezialisiert. Sie sind in den Touristendestinationen besonders aktiv, zum Beispiel an der Karibikküste von Puerto Limón bis Puerto Viejo, rund um den Tortuguero Nationalpark, in Manuel Antonio, in Jacó, am Rio Tárcoles im Westen des Landes sowie bei den Busbahnhöfen von San José und im Zentrum der Stadt.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, insbesondere ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Frauen wird generell zu erhöhter Vorsicht geraten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.
  • Seien Sie bei Einladungen von Kurzbekanntschaften zurückhaltend und lehnen Sie im Zweifelsfall ab.
  • Lassen Sie Fahrzeuge nie unbeaufsichtigt und parken Sie wenn möglich auf bewachten Parkplätzen.
  • Reagieren Sie auf Hilfsangebote bei Pannen mit grösster Vorsicht, denn oft stecken kriminelle Absichten dahinter.
  • Nehmen Sie wenn möglich registrierte Taxis; sie sind an der roten Farbe und einem dreieckigen Schild auf dem Dach erkennbar.
  • Verzichten Sie im Zentrum von San José und in abgelegenen Gebieten auf nächtliche Spaziergänge.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise mangelhaft. Das unvorhersehbare Verhalten und die aggressive Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein zusätzliches Risiko. Verzichten Sie wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr auf nächtliche Überlandfahrten. Mietwagen sind oft schlecht gewartet; kontrollieren Sie deshalb bei der Übernahme Bremsen, Lichter etc.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich (z.B. River-Rafting). Berücksichtigen Sie ausschliesslich Firmen mit einer Zulassung der costa-ricanischen Behörden. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbieterfirmen über die Sicherheitsmassnahmen und darüber, ob es im Notfall Möglichkeiten für eine medizinische Evakuierung gibt. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für ausländische Staatsangehörige ist die Ausübung politischer Aktivitäten verboten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind häufig prekär: überfüllte Zellen, schlechte Lüftung und keine Klimaanlage, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unerlässlich.

Naturbedingte Risiken

Costa Rica liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich und können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können Costa Rica erreichen.
Red Sismológica Nacional (RSN)

National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Es muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Unternehmen Sie Ausflüge in den Dschungel und auf Vulkane nur mit ortskundigen Führerinnen und Führern und guter Ausrüstung.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Comision Nacional de Emergencias (CNE
)
World meteorological organization (WMO)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in San José.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt San José ist die medizinische Versorgung nicht in jedem Fall gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Grundsätzlich sollte bei ernsthaften Erkrankungen und nach lebensgefährdenden Unfällen schnellst möglich eines der staatlichen Notfallkrankenhäuser im Grossraum San José aufgesucht werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Minderjährige Kinder mit costa-ricanischer Staatsangehörigkeit (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) und Kinder von ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Costa Rica benötigen zur Ausreise aus Costa Rica eine Ausreisebewilligung der costa-ricanischen Migrationsbehörde. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Kind von einem oder beiden Elternteilen begleitet wird oder nicht. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der costa-ricanischen Botschaft in Bern, oder der costa-ricanischen Migrationsbehörde.Dirección General de Migración y Extranjería - Permisos de Salida

Tragen Sie stets Ihren Pass auf sich, um sich bei den häufigen Sicherheitskontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf-Nummer: 911
Zollvorschriften: Ministerio de Hacienda (la aduana)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Costa Rica

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 13.09.2024

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