Reisehinweise für Eswatini

Gültig am:

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Publiziert am: 09.05.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die Sonderinformation «Coronavirus (Covid-19)» ist entfernt worden. Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist angespannt.

Es kommt vereinzelt zu Demonstrationen. Aufgrund des Versammlungsverbots sind diese manchmal von Ausschreitungen und gewaltsamen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften begleitet. Es ist nicht anzuschliessen, dass bei solchen Zusammenstössen Personen getötet oder verletzt werden.

Bewaffnete Angriffe auf Sicherheitskräfte nehmen zu. Es ist nicht auszuschließen, dass dabei Personen getötet oder verletzt werden. Zum Beispiel ist im Januar 2023 ein Soldat auf einem Militärstützpunkt in der Region Hhohho getötet worden.

Strassenblockaden und Streiks können die Bewegungsfreiheit stark einschränken.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Telefon- und Internetverbindungen zeitweise unterbrochen werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Eswatini nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal über die Entwicklung der Lage und allfällige Ausgangssperren. Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle sowie Raubüberfälle sind häufig. Auch Diebstähle von Autos unter Androhung oder Anwendung von Gewalt kommen ab und zu vor. Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, teure Kameras etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
  • Unternehmen Sie Spaziergänge und Reisen ausschliesslich tagsüber und möglichst in Gruppen. Frauen wird besonders davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.
  • Seien Sie auf der Hut, wenn Sie in abgelegenen Gebieten anhalten und aus dem Auto aussteigen.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Nur die Hauptverkehrsachsen sind asphaltiert. Der Strassenzustand ist sehr unterschiedlich. Streunendes Vieh und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein beachtliches Unfallrisiko (auch bei Reisen mit Überlandbussen). Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, die Königsfamilie zu beleidigen.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind strafbar. Das Gesetz sieht langjährige, bis lebenslängliche Haftstrafen vor. Homosexualität wird von Bevölkerung nicht allgemein toleriert. Übergriffe auf Personen, die sich in der Öffentlichkeit als homosexuell zu erkennen geben, kommen vor.

Öffentliche Gebäude und militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Für Aufnahmen des traditionellen Reed Dance und am Incwala Day (First Fruit Day) muss beim Innenministerium eine Bewilligung beantragt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden bei jeder Art von Drogen hart bestraft (bis zu 15 Jahren Gefängnis). Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Eswatini befindet sich in einem Transformationsprozess zwischen Tradition und Moderne. Besonders in abgelegenen Gebieten ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Besonders im Sommer (Oktober bis März) können heftige Regenfälle Bäche und Flüsse innert kürzester Zeit über die Ufer treten lassen. Als Folge kommt es zu Überschwemmungen und rapiden Verschlechterungen des Strassenzustandes.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Eswatini Meteorological Service

World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Die privaten Krankenhäuser verfügen über einen umfänglichen Pflegedienst und sind technisch besser ausgerüstet als die staatlichen Krankenhäuser. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch eine finanzielle Garantie, (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland (Südafrika oder Europa) behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 999 oder 9999
Eswatini Revenue Authority: General import & export rules

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Pretoria, Südafrika

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
 

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 09.05.2023

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