Empfehlungen

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Beachten Sie die Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
BAG: Coronavirus: Reisen

Auslandreisen erfordern eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität. Bedenken Sie namentlich folgende Punkte:

  1. Schweiz – Empfehlungen und Informationen des Bundesamtes für Gesundheit BAG: Das BAG kann grenzsanitarischen Massnahmen für die Einreise in die Schweiz bestimmen.
  2. Ausland – Ein- und Ausreisevorschriften: In einigen Ländern bestehen weiterhin Einreiserestriktionen und/oder besondere Bestimmungen für die Ausreise.
  3. Ausland – Massnahmen innerhalb eines Landes: In einigen Ländern sind weiterhin diverse Massnahmen zur Eindämmung des Virus in Kraft.
  4. Ausland – medizinische Versorgung: Das Coronavirus oder Folgen der Coronakrise strapazieren in einzelnen Ländern das Gesundheitswesen immer noch.
  5. Ausland – Unterstützung seitens EDA: Das EDA unterstützt im Rahmen des konsularischen Schutzes.
  6. Internationale Verkehrsverbindungen: Flug- und andere Verkehrsverbindungen könnten je nach epidemischer Entwicklung wieder reduziert oder in einzelnen Ländern ganz eingestellt werden.

Beachten Sie die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.

1. Schweiz – Empfehlungen und Informationen des Bundesamtes für Gesundheit

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, kann das Bundesamt für Gesundheit BAG Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz erlassen.
BAG: Coronavirus: Reisen

2. Ausland – Ein- und Ausreisevorschriften einzelner Länder

In einigen Ländern bestehen weiterhin Restriktionen für die Ein- und Transitreisen und/oder besondere Bestimmungen für die Ausreise (z.B. Testpflicht). Die Vorschriften variieren von Land zu Land und ändern laufend. Mögliche Massnahmen sind:

  • Einreiseverbot
  • Änderung der Einreise- und Visumvorschriften
  • Schliessung der Grenzen, Häfen und Flughäfen
  • Obligatorische Quarantäne oder Selbstisolation nach Ankunft
  • Pflicht, einen negativen COVID-19-Test vorzuweisen
  • Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes
  • Testpflicht vor der Ausreise

Erkundigen Sie sich vor der Reise bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
ausländische Vertretungen in der Schweiz

3. Ausland – Massnahmen innerhalb eines Landes

Die betroffenen Staaten können innerhalb des Landes Massnahmen anordnen, auch wenn sie die Einreisevorschriften gelockert oder aufgehoben haben. Zum Beispiel:

  • Anordnung einer Quarantäne bei Verdacht auf das Coronavirus (Covid-19). Die Quarantäne kann für Einzelpersonen oder für Hotels, Kreuzfahrtschiffe etc. angeordnet werden. In der Regel werden die Quarantäneplätze von den lokalen Behörden zugewiesen und können nicht selbst gewählt werden
  • Reisebeschränkungen innerhalb des Landes
  • Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (z.B. Ausgangssperren)
  • Abriegelung von Ortschaften oder Regionen
  • Persönliche Massnahmen wie zum Beispiel Social Distancing oder die Pflicht, eine Maske zu tragen

Auch über diese Massnahmen informieren die ausländischen Vertretungen in der Schweiz. Befolgen Sie vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden; sie sind auch für ausländische Staatsangehörige bindend.
ausländische Vertretungen in der Schweiz

4. Ausland - medizinische Versorgung

Das Coronavirus oder Folgen der Coronakrise strapazieren in einzelnen Ländern das Gesundheitswesen immer noch. Selbst in Ländern mit normalerweise guter medizinischer Versorgung kann die medizinische Infrastruktur zeitweise landesweit oder regional überlastet sein. Dies bedeutet, dass auch andere Erkrankungen und Verletzungen teilweise nur mit grosser Verzögerung oder gar nicht behandelt werden können. Stellen Sie sicher, dass Sie für eine allfällige medizinische Heimschaffung versichert sind. Unter Umständen könnten medizinische Heimschaffungen durch corona-bedingte Reisebeschränkungen verzögert werden.

Erkundigen Sie sich vor der Buchung einer Reise bei Ihrem Reisebüro und/oder Ihrer Reiseversicherung, welche Leistungen sie in einem solchen Fall erbringen würden.

5. Unterstützung seitens EDA / Schweizer Vertretungen

Das EDA bietet Schweizer Staatsangehörigen Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten an.
Hilfe im Ausland

Schweizer Vertretungen im Ausland

6. Internationale Verkehrsverbindungen

Flug- und andere Verkehrsverbindungen könnten je nach epidemischer Entwicklung wieder reduziert oder in einzelnen Ländern ganz eingestellt werden.

Erkundigen Sie sich vor der Buchung einer Reise bei Ihrem Reisebüro, Ihrem Transportunternehmen und/oder Ihrer Reiseversicherung, welche Leistungen sie in einem solchen Fall erbringen würden und bleiben Sie mit diesen Stellen in Kontakt.

Wenn Sie eine Reise auf dem Landweg in Betracht ziehen, erkundigen Sie sich bei den Botschaften der Transit- und Zielländer, ob die Grenzen geöffnet sind und über die Einreisebestimmungen für Personen und Fahrzeuge.

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 02.02.2023

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