Empfehlungen
Die Weltgesundheitsorganisation WHO erklärte am 11. März 2020, dass der aktuelle Ausbruch als Pandemie bezeichnet werden kann. In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem neuen Coronavirus.
Der Bundesrat empfiehlt, weiterhin wenn möglich auf nicht dringliche Auslandreisen zu verzichten.
Beachten Sie sämtliche Informationen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Die WHO informiert in ihren Situation Reports über die Länder, die vom Virus betroffen sind.
BAG: neues Coronavirus
WHO situation reports
SCHWEIZ
Das BAG hat verfügt, dass Personen, die aus Staaten und Gebieten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko in die Schweiz einreisen, für zehn Tage in die Quarantäne müssen. Beachten Sie die Liste des BAG, die regelmässig angepasst wird.
BAG: Quarantänepflicht für Einreisende in die Schweiz
AUSLAND
Medizinische Versorgung im Ausland
Die Behandlung von Corona-Patientinnen und –Patienten strapaziert das Gesundheitswesen weltweit. Selbst in Ländern mit normalerweise guter medizinischer Versorgung ist die medizinische Infrastruktur zeitweise landesweit oder regional überlastet. Dies bedeutet, dass besonders in Ländern mit hohen Infektionsraten auch andere Erkrankungen und Verletzungen teilweise nur mit grosser Verzögerung oder gar nicht behandelt werden können. Stellen Sie sicher, dass Sie für eine allfällige medizinische Heimschaffung versichert sind.
Erkundigen Sie sich vor Auslandreisen bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Transit- und Einreisevorschriften und anderen Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuen Coronavirus. Siehe unten.
ausländische Vertretungen in der Schweiz
Einreisevorschriften einzelner Länder
In zahlreichen Ländern bestehen weiterhin Einreiserestriktionen. Die Vorschriften variieren von Land zu Land und ändern laufend. Mögliche Massnahmen sind:
- Einreiseverbot
- Änderung der Einreise- und Visumvorschriften
- Schliessung der Grenzen, Häfen und Flughäfen
- Obligatorische Quarantäne oder Selbstisolation nach Ankunft
- Pflicht, einen negativen COVID-19-Test vorzuweisen
- Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes
Erkundigen Sie sich vor der Reise bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
ausländische Vertretungen in der Schweiz
Massnahmen innerhalb eines Landes
Die betroffenen Staaten können innerhalb des Landes Massnahmen anordnen, auch wenn sie die Einreisevorschriften gelockert oder aufgehoben haben, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen, zum Beispiel:
- Anordnung einer Quarantäne bei Verdacht auf das neue Coronavirus. Die Quarantäne kann für Einzelpersonen oder für Hotels, Kreuzfahrtschiffe etc. angeordnet werden. In der Regel werden die Quarantäneplätze von den lokalen Behörden zugewiesen und können nicht selbst gewählt werden
- Reisebeschränkungen innerhalb des Landes
- Einschränkungen der Bewegungsfreiheit (z.B. Ausgangssperren)
- Abriegelung von Ortschaften oder Regionen
- Persönliche Massnahmen wie zum Beispiel Social Distancing oder die Pflicht, eine Maske zu tragen
Auch über diese Massnahmen informieren die ausländischen Vertretungen in der Schweiz. Befolgen Sie vor Ort die Anweisungen der lokalen Behörden; sie sind auch für ausländische Staatsangehörige bindend.
ausländische Vertretungen in der Schweiz
Internationale Verkehrsverbindungen
Flug- und andere Verkehrsverbindungen sind teilweise eingeschränkt. Auskunft erteilen die Transportunternehmen sowie Reisebüros.
Wenn Sie eine Reise auf dem Landweg in Betracht ziehen, erkundigen Sie sich bei den Botschaften der Transit- und Zielländer, ob die Grenzen geöffnet sind und über die Einreisebestimmungen für Personen und Fahrzeuge.
Unterstützung seitens EDA / Schweizer Vertretungen
Reisende müssen sich darauf einstellen, dass grenzüberschreitende oder nationale Reiserestriktionen je nach epidemischer Entwicklung wieder verschärft und Verkehrsverbindungen stark eingeschränkt werden könnten. In einem solchen Fall würde die Schweiz keine neue Rückholaktion mehr organisieren.
Erkundigen Sie sich vor der Buchung einer Reise bei Ihrem Reisebüro und/oder Ihrer Reiseversicherung, welche Leistungen sie in einem solchen Fall erbringen würden.
Das EDA bietet Reisenden, deren Situation schwierig ist, sowie Auslandschweizerinnen und -schweizern Unterstützung und konsularischen Schutz im Rahmen seiner Möglichkeiten an.
Hilfe im Ausland
Schweizer Vertretungen im Ausland