Reisehinweise für den Iran

Gültig am:

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Publiziert am: 02.10.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die Reisehinweise wurden angepasst: Das EDA empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen das Land mit eigenen Mitteln zu verlassen. Die Entwicklung der Lage ist höchst ungewiss. Weiterhin gültig: Von Reisen in den Iran wird abgeraten.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in den Iran wird abgeraten.

Die Lage im Zusammenhang mit dem Konflikt im Nahen Osten ist sehr volatil. Das Eskalationsrisiko hat weiter zugenommen. Die Entwicklung der Lage ist höchst ungewiss und eine markante Verschlechterung der Sicherheitslage im ganzen Land ist jederzeit möglich. Bei Luftangriffen können auch unbeteiligte Personen zu Schaden kommen. 

Die Telefon- und Internetverbindungen sind zeitweise unterbrochen. Dies gilt auch für Dienste wie WhatsApp, Instagram und VPNs.

Flüge in den und aus dem Iran können kurzfristig reduziert oder eingestellt werden. 

Für Schweizer Staatsangehörige, die sich im Iran aufhalten:
Das EDA empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen das Land mit eigenen Mitteln zu verlassen, wenn dies möglich und sicher erscheint. Nutzen Sie die verfügbaren kommerziellen Transportmittel. 
Auskunft erteilen die Fluggesellschaften. Informieren Sie sich vor Ort über die lokalen Transportmöglichkeiten. Beachten Sie dabei die Anordnungen der lokalen Behörden und erforderlichen Vorsichtsmassnahmen.

Der Entscheid zur Ausreise erfolgt freiwillig, auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten der ausreisenden Person.

Bleiben Sie in Kontakt mit Ihren Angehörigen und mit der Schweizer Botschaft in Teheran und informieren Sie diese über Ihre Abreise. 

Die Schweizer Botschaft in Teheran ist offen und erbringt weiterhin ihre üblichen Dienstleistungen.

Schweizer Staatsangehörige, die beschliessen im Land zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA in den Iran zu reisen, müssen sich jedoch bewusst sein, dass im Falle einer weiteren Verschlechterung der Sicherheitslage die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Dienstleistungen mehr erbringen kann und auch nur begrenzte Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen haben wird. 

Halten Sie sich über die Lageentwicklung auf dem Laufenden. Meiden Sie Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Beschränken Sie Reisen innerhalb des Landes auf das notwendige Minimum und klären Sie vorgängig die Sicherheitslage ab.

Schweizer Staatsangehörige, die Unterstützung benötigen, können sich an die Schweizer Botschaft in Teheran oder an die Helpline des EDA wenden. Bitte informieren Sie eine dieser Stellen, wenn Sie das Land verlassen haben.
Schweizer Botschaft im Iran

Helpline EDA

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft im Iran

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 02.10.2024

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