Besondere rechtliche Bestimmungen
Für Fahrzeuglenkerinnen und -lenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt, und von 0 Promille für Berufsfahrerinnen und -fahrer und Personen, die den Führerschein seit weniger als 3 Jahren besitzen und/oder unter 21 Jahre alt sind.
Auch wenn gefälschte Markenartikel offen auf den Strassen und am Strand angeboten werden, ist deren Verkauf und Erwerb verboten und es drohen hohe Geldbussen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet.