Reisehinweise für São Tomé und Príncipe

Gültig am:

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Publiziert am: 25.10.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Es bestehen gewisse politische Spannungen, die gelegentlich zu Unruhen führen können.

Es kann zu Demonstrationen kommen. Dabei sind Ausschreitungen möglich.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die aktuelle Lage. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.). Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Lassen Sie besonders auf öffentlichen Plätzen (z.B. Märkten) und an touristischen Orten besondere Vorsicht walten.

Im Golf von Guinea kommt es zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Benutzen Sie vorzugsweise ein Geländefahrzeug. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Wartung der Flugzeuge für landesinterne Flüge entspricht oft nicht europäischem, resp. internationalem Standard.

Grenzen können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, zum Beispiel um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, militärische Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung, den Präsidentenpalast sowie öffentliche Gebäude zu fotografieren. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorien fällt. Es ist deshalb ratsam, auf Aufnahmen in der Öffentlichkeit zu verzichten.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft.

Die Polizei nutzt ihr Recht, jemanden längere Zeit festzuhalten, bevor offiziell Anklage erhoben wird. Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Kulturelle Besonderheiten

Gleichgeschlechtliche Handlungen werden allgemein missbilligt.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben kommen gelegentlich vor.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. In der Regel verlangen Krankenhäuser vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Für die Behandlung ernsthafter Krankheiten und Verletzungen wird die Rückkehr nach Europa empfohlen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Ghana
Schweizer Botschaft in Angola
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Es gibt keine Vertretung von Sao Tomé und Príncipe in der Schweiz. Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) sowie die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren (elektronische Geräte, Souvenirs, betäubungsmittelhaltige und psychotrope Medikamente etc.) erteilt die Botschaft von Sao Tomé und Príncipe in Belgien: Av. de Tervueren 175, B-1150 Woluwe-Saint-Pierre, Tel. 0032-2-7348966, E-Mail: ambassade@saotomeeprincipe.be.

eVisa São Tomé und Principe

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 25.10.2024

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