Reisehinweise für Simbabwe

Gültig am:

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Publiziert am: 05.04.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Verkehr und Infrastruktur ist ergänzt worden (Versorgungsengpässe, Telefonverbindungen, Grenzübergänge).

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische und wirtschaftliche Lage ist angespannt. Es finden immer wieder Demonstrationen und Streiks statt; dabei kann es zu Ausschreitungen, Plünderungen sowie zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Sicherheitskräften (teils mit Todesfolge) kommen.

Es besteht eine Knappheit an Bargeld. Bezüge an Bancomaten sind landesweit praktisch nicht möglich. Nehmen Sie deshalb genügend Bargeld (US Dollar in kleiner Stückelung) mit. Erkundigen Sie sich jedoch bei der Botschaft von Simbabwe in Berlin über den Höchstbetrag, der zum Zeitpunkt Ihrer Reise ein- und ausgeführt werden darf.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Simbabwe nicht ausgeschlossen werden.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie Vorsicht und Zurückhaltung walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die Entwicklung der Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren), und meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art, inklusive Sportveranstaltungen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

In Teilen der Grenzgebiete zu Mosambik sind noch Minenfelder aus dem Unabhängigkeitskrieg vorhanden. Halten Sie sich in diesen Gebieten strikt an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kriminalität ist im ganzen Land vorhanden und nimmt zu: Taschen- und Entreissdiebstähle, Autoaufbrüche, etc. Harare und die Touristenorte sind davon am stärksten betroffen. Raubüberfälle und Diebstähle von Autos unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt kommen vor. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Unternehmen Sie Reisen vorzugsweise mit einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseleitung.
  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich an Ihren Aufenthaltsorten bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und erkundigen Sie sich, welche Quartiere gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Visum), um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
  • Überprüfen Sie Ihre unmittelbare Umgebung vor Verlassen des Fahrzeuges auf verdächtige Personen, insbesondere ausserhalb von bewachten Parkplätzen oder in entlegenen Gebieten.
  • Halten Sie die Autofenster geschlossen und die Türen verriegelt.
  • Führen Sie immer ein Mobiltelefon mit sich und informieren Sie sich über die Notfallnummern.
  • Seien Sie nachts nicht zu Fuss und möglichst nicht alleine unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn es besteht die Gefahr von Gewaltanwendung.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr.

Die meisten Strassen sind nachts nicht beleuchtet – auch in den Städten (einschliesslich Harare).

Das Unfallrisiko ist hoch, bedingt durch den teilweise schlechten Strassenzustand (Schlaglöcher), nicht funktionierende Verkehrsampeln, Tiere auf Überlandstrassen, überhöhte Geschwindigkeit, unbeleuchtete Fahrzeuge, etc. Das hohe Unfallrisiko besteht auch bei Reisen mit Überlandbussen.
Unterschätzen Sie die langen Distanzen nicht, und verzichten Sie auf nächtliche Autofahrten.

Bei Verkehrsunfällen muss die Polizei informiert werden. Die Position der Fahrzeuge sollte bis zum Eintreffen der Polizei nicht geändert werden, denn dies kann als Eingeständnis der Schuld gewertet werden.

Die Qualität lokaler Fluggesellschaften entspricht nicht immer europäischem resp. internationalem Standard.

Stromausfälle sind im ganzen Land möglich. Auch Engpässe bei der Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln und Treibstoff kommen vor.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Internetverbindungen zeitweise eingeschränkt werden. Auch die Telefonverbindungen sind nicht immer gewährleistet.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Tragen von militärähnlicher Bekleidung (Camouflage);
  • Beleidigung des Präsidenten (auch in den sozialen Medien);
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Staatsgebäude, Brücken, usw.). Das Fotografieren von Demonstrationen und Protestaktionen wird als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt und kann mit Gefängnis bestraft werden.

Diamanten und andere Edelsteine dürfen nur bei autorisierten Geschäften erworben werden, und die Kaufquittungen müssen jederzeit vorgewiesen werden können.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen sowie hohen Bussen geahndet.

Kapitalverbrechen wie Landesverrat und Mord können mit dem Tod bestraft werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Von November bis April muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Im gleichen Zeitraum können vereinzelt heftige Wirbelstürme auftreten. Regen und Stürme können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden. Es kann längere Zeit dauern, bis die Infrastrukturschäden repariert sind. Entsprechend sind auch Versorgungsengpässe möglich.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization 

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Harare.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist in den Privatspitälern der wichtigsten Städte in der Regel angemessen gewährleistet. Engpässe bei der Versorgung mit Medikamenten sind jedoch möglich. Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Grundversorgung jedoch nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen normalerweise eine Vorauszahlung (Bargeld oder Kreditkarte). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten im Ausland behandelt werden (z. B. in Südafrika oder in der Schweiz).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Die Region um Marange, wo sich Diamantenminen befinden, darf nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Die Botschaft von Simbabwe in Berlin erteilt Auskunft.

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 0800 3222 911
Notruf Polizei: +263 24 2703 631
Notruf Feuerwehr: +263 24 783 980

Zollvorschriften: Zimbabwe Revenue Authority

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika
Schweizer Botschaft in Simbabwe
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum, etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente, etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
E-Visa Zimbabwe

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 05.04.2024

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