Der Abschluss von Staatsverträgen ist grundsätzlich Sache des Bundes, Die Kantone können aber in Gebieten ihrer Zuständigkeit Verträge mit dem Ausland abschliessen. Das Schweizer Recht fordert bei grenzüberschreitenden Angelegenheiten eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Kantone können mit den untergeordneten – lokalen oder regionalen – Behörden direkte Kontakte pflegen, etwa um konkrete nachbarschaftliche Probleme zu regeln.
Die Kantone können nicht direkt mit den Zentralbehörden eines ausländischen Staates verkehren. Hierfür sieht die Bundesverfassung eine Vermittlung des Bundes vor. Es ist Sache des Bundesrats, Verhandlungen zu führen, Verträge zu unterzeichnen und zu ratifizieren. Dabei handelt der Bundesrat auf Ersuchen und im Namen der jeweiligen Kantone unter Berücksichtigung der Interessen der Eidgenossenschaft und anderer Kantone.
Meist schliesst der Bundesrat solche Verträge im Namen eines Kantons ab. Dieser ist Vertragspartner und muss den Vertrag nach kantonalem Verfahren genehmigen. Ist ein Vertrag für den Bund von direktem Interesse, kann ihn der Bundesrat auch in seinem eigenen Namen abschliessen.