Bern, Medienmitteilung, 27.11.2009

Der Bundesrat hat am 27. November 2009 den Eidgenössischen Räten die Botschaft zur Ratifikation des 2006 von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) angenommenen Übereinkommens über die Arbeitsbedingungen in der Seeschifffahrt (Seearbeitsüberein-kommen) übermittelt. Diese internationale Arbeitsnorm stärkt die soziale Sicherheit der Seeleute und fördert gleichzeitig den freien Warenaustausch auf dem Seeweg. Das Kontrollsystem verhindert, dass sich Billigflaggenschiffe auf Kosten von Arbeitnehmern unfaire Wettbewerbsvorteile verschaffen können.

In Anbetracht der globalen Natur der Seeschifffahrtsindustrie stellt das Seearbeitsübereinkommen der IAO eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte für 1,2 Millionen Seeleute dar und legt weltweite Mindeststandards fest.

Das Übereinkommen umfasst eine verbindliche Definition des Mindestalters und der Seediensttauglichkeit von Seeleuten. Es schafft einheitliche Standards für ihre Ausbildung und Befähigung sowie faire Beschäftigungsbedingungen (Heuer, Arbeits- und Ruhezeiten, Urlaubsanspruch, erforderliche Besatzungsstärke). Das Übereinkommen schreibt bestimmte Mindestanforderungen in Bezug auf die Lebensbedingungen an Bord eines Schiffes (Unterkunft, Freizeiteinrichtungen und Verpflegung) vor und stellt ein Mindestmass an Gesundheitsschutz sicher. Die medizinische und soziale Betreuung der Seeleute muss gewährleistet sein. Mit der Ratifikation dieses Abkommens verpflichtet sich die Schweiz ausserdem zu Massnahmen, die allen Seeleuten Zugang zu den Systemen der sozialen Sicherheit bieten sowie zur Überprüfung und zur Bescheinigung der Einhaltung der Seearbeitsvorschriften auf den Schiffen, die unter ihrer Flagge fahren.

Durch das Übereinkommen wurde ein Prüfungsmassstab festgelegt, der verhindern soll, dass sich Billigflaggenschiffe durch Unterschreitung internationaler Mindeststandards bei der Schiffsicherheit, bei den Arbeitsbedingungen und bei der sozialen Sicherheit Wettbewerbsvorteile verschaffen können. Hafenstaatskontrollen werden auch auf Schiffen von Drittstaaten, die das Übereinkommen nicht ratifiziert haben, durchgeführt werden.

Mit der Ratifikation des Seearbeitsübereinkommens stützt die Schweiz ihre Wirtschaft, ermöglicht den freien Fluss von Import- und Exportgütern und sichert die wirtschaftliche Landesversorgung auch in Krisenzeiten.


Adresse für Rückfragen:

Jean-Jacques Elmiger, SECO, Chef Internationale Arbeitsfragen Tel. +41 31 322 28 87
Reto Dürler, EDA, Chef des Schweizerischen Seeschifffahrtsamts (SSA), Tel. +41 61 270 91 21


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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