Bern, Medienmitteilung, 01.07.2009

In der Schweiz gibt es einen Bedarf an zusätzlichen Dienstleistungen im Menschenrechtsbereich. Der Bundesrat spricht sich deshalb für einen Pilotversuch von fünf Jahren Dauer aus. In dieser Phase sollen das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA und die übrigen betroffenen Departemente bei ausgewählten Universitätsinstituten entsprechende Leistungen beziehen. Die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution hingegen hält der Bundesrat derzeit noch für verfrüht.

In der Schweiz benötigen Kantone und Gemeinden sowie die Privatwirtschaft zusätzlicher Unterstützung und Dienstleistungen im Menschenrechtsbereich. Dies hält der Bericht einer vom Bundesrat eingesetzten Arbeitsgruppe fest. 

Der Bundesrat beauftragt deshalb das EDA, in enger Zusammenarbeit mit dem EJPD und den übrigen betroffenen Departementen solche Leistungen bei den Schweizer Universitäten für eine fünfjährige Pilotperiode auszuschreiben. Der Bund wird eine Grundfinanzierung von CHF 1 Mio pro Jahr sicherstellen. Es ist geplant, dass die nachfragenden Kantone, Gemeinden oder Privatfirmen die einzelnen Dienstleistungen grösstenteils selber bezahlen. Nach den ersten vier Jahren der Pilotphase wird das EDA dem Bundesrat eine Evaluation der bisherigen Aktivitäten und Ergebnisse unterbreiten sowie Vorschläge für das weitere Vorgehen machen. 

Der Bundesrat hält es indessen für verfrüht, schon heute eine nationale Menschenrechtsinstitution samt neuer Rechtsgrundlage zu schaffen. Auch die vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe konnten sich nicht einigen, ob die Schaffung einer solchen Institution sinnvoll und opportun ist.

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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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