Reisehinweise für Guinea-Bissau

Gültig am:

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Publiziert am: 13.01.2026

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt (Machtübernahme durch das Militär) und die Kapitel grundsätzliche Einschätzung sowie spezifische regionale Risiken sind aktualisiert worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Nach den Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 23. November 2025 hat das Militär am 26. November 2025 die Macht übernommen und eine Übergangsregierung eingesetzt. Die Lage hat sich seither vordergründig beruhigt, bleibt aber angespannt.

In den vergangenen Jahren kam es in Guinea-Bissau wiederholt zu politischen Umstürzen, Versuchen der Machtübernahme sowie zu bewaffneten Auseinandersetzungen, die Verletzte und Todesopfer zur Folge hatten. Die politische Lage ist weiterhin fragil.

Bei Demonstrationen und Streiks muss mit Ausschreitungen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften gerechnet werden.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Guinea-Bissau nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei lokalen Kontaktpersonen über die Sicherheitslage. Meiden Sie Demonstrationen und Massenveranstaltungen jeder Art. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Reisen ins Landesinnere erfordern eine sorgfältige Vorbereitung mit Kontaktpunkten für jede Etappe.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Senegal (Casamance): Die Grenzregion zu Senegals Casamance war in der Vergangenheit von Aktivitäten bewaffneter Gruppen und vereinzelten Auseinandersetzungen betroffen. Auch heute bleibt die Sicherheitslage in einzelnen Grenzabschnitten volatil, aufgrund möglicher gewaltsamer Zwischenfälle sowie weiterhin bestehender teilweise unzureichend gekennzeichneter verminter Zonen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grosse Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Halten Sie sich auf dem ganzen Gebiet an die asphaltierten Hauptstrassen und seien Sie ausserhalb der Ortschaften nur tagsüber unterwegs. Es wird davon abgeraten, sich in den Wäldern in den Grenzgebieten von den asphaltierten Hauptstrassen zu entfernen. Dies gilt auch für Trekkings, Wanderungen etc.

Auch in den anderen Landesteilen gibt es noch vereinzelt Minenfelder, die nicht überall abgesperrt oder klar markiert sind. Informieren Sie sich bei den lokalen Sicherheitsbehörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Kleinkriminalität kommt vor, teils mit Gewaltanwendung. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und unternehmen Sie Überlandreisen in Begleitung einer vertrauenswürdigen ortskundigen Reiseleitung.

Verkehr und Infrastruktur

Das Unfallrisiko auf Guinea-Bissaus Strassen ist hoch. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Im ganzen Land bestehen Engpässe bei der Strom- und Wasserversorgung.

Infrastruktur für Reisende (Unterkünfte, Restaurants usw.) ist rar und meistens sehr bescheiden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen;
  • Das Fotografieren von uniformierten Personen, militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Naturbedingte Risiken

Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Auch Dürreperioden kommen vor.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung ist nicht gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen sollten wenn möglich im Ausland behandelt werden. Die Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld). Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Pass oder Ihre Aufenthaltsbewilligung auf sich, um sich bei den häufigen Kontrollen ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Senegal
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 13.01.2026

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