Reisehinweise für Libyen

Gültig am:

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Publiziert am: 07.10.2025

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind überprüft und mit redaktionellen Änderungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Libyen und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten. 

Schweizer Staatsangehörige, die sich entgegen der Empfehlung des EDA im Land aufhalten oder nach Libyen reisen müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkte oder je nach Situation gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen hat. 

Die Regierungsgewalt ist zwischen verschiedenen lokalen, regionalen und stammesbezogenen Machtzentren aufgesplittert. Die Waffenstillstandsvereinbarung von 2020 hat den gross angelegten Konflikt zwischen Ost und West beendet. Durch die mangelnde politische Stabilität ist die Sicherheitslage im ganzen Land jedoch unübersichtlich und volatil; es bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Eine Wiederaufnahme der Feindseligkeiten ist nicht auszuschliessen. Anhaltende Zusammenstösse zwischen rivalisierenden Milizen um die Kontrolle von Territorien tragen zu Sicherheitsrisiken bei.

Insbesondere in Westlibyen inkl. Tripolis herrschen bewaffnete Milizen oder sonstige bewaffnete Gruppierungen. Es kommt regelmässig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Akteuren. Das Risiko von Schiessereien oder Artilleriebeschuss ist hoch. Auch Minen und andere Sprengkörper können eingesetzt werden.

Im ganzen Land, vor allem im Süden, besteht ein hohes Entführungsrisiko für libysche sowie ausländische Staatsangehörige.

Insbesondere in den südlichen Landesteilen besteht das Risiko terroristischer Anschläge, die sich gegen staatliche Institutionen oder Sicherheitskräfte richten können.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist landesweit hoch. 

Die Schweizerische Botschaft in Tripolis ist seit dem 31. Juli 2014 geschlossen. Die in Libyen wohnhaften Schweizer Staatangehörigen werden durch die Schweizerische Botschaft in Tunis betreut.
Schweizerische Botschaft in Tunesien

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft in Tunesien
Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 07.10.2025

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