Strafbar sind unter anderem
- die Beleidigung der politischen und religiösen Führung (auch in den sozialen Medien)
- anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit
- während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit (auch im eigenen Auto) essen, trinken und rauchen
- Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken
- aussereheliche und homosexuelle Beziehungen. Bei ausserehelichen Schwangerschaften und Geburten ergeben sich sowohl zivil- als auch strafrechtliche Folgen. Opfer von Sexualdelikten laufen Gefahr, wegen einer ausserehelichen Beziehung angeklagt zu werden.
- Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
- die Teilnahme von ausländischen Staatsangehörigen an Demonstrationen
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis 30 Jahre) geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.
Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.
Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Staatsangehörige an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.