Reisehinweise für die Zentralafrikanische Republik

Gültig am:

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Publiziert am: 09.05.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die Sonderinformation «Coronavirus (Covid-19)» ist entfernt worden. Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).
BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen in die Zentralafrikanische Republik und von Aufenthalten jeder Art im Land wird abgeraten.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die sich trotz dieser Empfehlung im Land aufhalten, werden gebeten, die Schweizer Botschaft in Yaoundé über ihren Aufenthalt zu informieren:
yaounde@eda.admin.ch

Die Schweiz hat nur begrenzte oder je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Hilfe in Notfällen oder zur Unterstützung der Ausreise.

In der Zentralafrikanischen Republik herrscht ein bewaffneter Konflikt. Das Staatsgebiet wird zu einem grossen Teil von verschiedenen bewaffneten Gruppierungen mit unterschiedlichem Hintergrund kontrolliert. Es ist eine Stabilisierungsmission der UNO (MINUSCA) im Einsatz. Trotz mehrerer Friedensabkommen kommt es weiterhin zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, die regelmässig zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern, zum Beispiel im Februar 2023 in Ndah, im Juli 2022 in Kembe und im Mai 2022 in Nzako.

Immer wieder werden Anschläge verübt. Diese richten sich gegen Sicherheitskräfte, UN-Friedenstruppen, Hilfsorganisationen und die Zivilbevölkerung. Auch Entführungen kommen vor. Beispiele:

  • Am 19. März 2023 wurden bei einem Angriff in der Nähe von Bambari neun chinesische Minenarbeiter getötet und zwei weitere verletzt.
  • Im Januar 2023 wurden Sicherheitskräfte am Grenzposten Beloko angegriffen.
  • Am 15. Dezember 2022 wurden in Ngarba zwei lokale Mitarbeitende eines Hilfswerks entführt.
  • Am 3. Oktober 2022 wurden in der Nähe von Kaita drei Mitarbeitende der MINUSCA getötet, als ihr Fahrzeug auf einen Sprengsatz traf.

Die weitere Entwicklung ist ungewiss. Das Risiko von Angriffen und Entführungen besteht auch für ausländische Staatsangehörige.

Beachten Sie auch die Rubrik:
Terrorismus und Entführungen

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Yaoundé

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 09.05.2023

Kontakt

+41 800 24-7-365 / +41 58 465 33 33

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Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen.

Fax +41 58 462 78 66

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