Medienmitteilung, 02.11.2016

Der Bundesrat hat am 2. November 2016 die Verordnung zum Bundesgesetz zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen gutgeheissen. Damit sind die gesetzgeberischen Arbeiten für die innerstaatliche Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen abgeschlossen und der Bundesrat hat beschlossen, dass die gesamte Umsetzungsgesetzgebung, gleichzeitig mit dem Übereinkommen, am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. Die Schweiz leistet damit einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Bekämpfung dieses Verbrechens.

Das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006 (Übereinkommen) will das sogenannte „Verschwindenlassen“ weltweit bekämpfen. Dabei geht es um Freiheitsentzüge, die durch den Staat oder mit dessen Billigung begangen werden, die verschleiert werden und oft mit der Tötung oder Folterung der betroffenen Person verbunden sind. Das Verschwindenlassen ist eine weitverbreitete Realität auf allen fünf Kontinenten. Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, jedes Verschwindenlassen ungeachtet der Umstände zu verbieten und unter Strafe zu stellen sowie Massnahmen zur Prävention sicherzustellen. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 19. Januar 2011 unterzeichnet.

Für die innerstaatliche Umsetzung waren in einzelnen Bereichen Gesetzesänderungen notwendig. So wurde ein Straftatbestand geschaffen, der das Verschwindenlassen als eigenständiges Delikt unter Strafe stellt. Weiter wurde ein Netzwerk von Koordinationsstellen (Bund und Kantone) eingerichtet, um bei einem Verdacht auf Verschwindenlassen rasch den Aufenthaltsort der betroffenen Person zu klären. Auf Stufe Bund wird fedpol (Bundesamt für Polizei) die Funktion der Koordinationsstelle übernehmen und bei Ersuchen von Angehörigen, die das Verschwinden einer Person befürchten, eng mit den kantonalen Koordinationsstellen zusammenarbeiten. Das Parlament hat diese gesetzlichen Grundlagen am 18. Dezember 2015 beschlossen. Die Verordnung, die der Bundesrat am 2. November 2016 gutgeheissen hat, regelt die Details der Funktionsweise des Netzwerks der Koordinationsstellen.

Die Schweiz wird Anfang Dezember die Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen hinterlegen, damit das Übereinkommen für die Schweiz am 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Der Bundesrat hat heute entschieden, dass sowohl die neuen Gesetzesbestimmungen als auch die Verordnung ebenfalls am 1. Januar 2017 in Kraft treten werden.

Das Übereinkommen wurde bereits von 96 Staaten unterzeichnet und von 52 ratifiziert. Mit dem heutigen Entscheid leistet die Schweiz ihren Beitrag, dass das Verschwindenlassen weltweit möglichst verhindert wird, verschwunden gelassene Personen aufgefunden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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