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- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Der Gerichtshof hat die Aufgabe, die Einhaltung der sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ergebenden Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten zu überwachen. Er hat seinen Sitz in Strassburg und setzt sich insgesamt aus ebenso vielen Richtern und Richterinnen zusammen wie die EMRK Vertragsstaaten hat (je Vertragsstaat ein Richter bzw. eine Richterin). Als ständiges Organ wurde er durch das Protokoll Nr. 11 zur EMRK eingerichtet.