Bern, Medienmitteilung, 28.07.2009

Die Schweiz hat am 27. Juli in New York dem zuständigen UNO-Ausschuss den aktuellen Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) vorgestellt. Die Schweizer Delegation bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung sowie einer kantonalen Vertreterin.

Der vorliegende Bericht ist bereits der dritte Schweizer Staatenbericht, welcher dem UNO-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau vorgestellt wurde. Er wurde am 2. April 2008 vom Bundesrat genehmigt und enthält Ausführungen zur allgemeinen rechtlichen und politischen Entwicklung in der Schweiz seit der Präsentation des Initialberichts (kombinierter erster und zweiter Bericht) im Januar 2003. Der Bericht schildert eine Vielzahl von Massnahmen, welche Bund, Kantone und Gemeinden in den letzten Jahren ergriffen haben um die Lage der Frauen in der Schweiz zu verbessern. Dazu zählen etwa die Einführung der Mutterschaftsversicherung; verstärkte Massnahmen gegen häusliche Gewalt; die Förderung der Schaffung familienergänzender Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum CEDAW-Übereinkommen, welches die Möglichkeit schafft, bei konkreten Fällen von Frauendiskriminierung beim CEDAW-Ausschuss eine individuelle Mitteilung einzureichen.  

Die Staatenberichte legen dar, welche Gesetzgebungs-, Gerichts-, Verwaltungs- und sonstigen Massnahmen ergriffen wurden, um das Übereinkommen umzusetzen. Die Präsentation der Berichte vor dem Ausschuss ist ein wesentliches Element, um die Umsetzung des Abkommens zu überprüfen. Die Präsentation ist öffentlich, und interessierte Private oder NGOs können ihr beiwohnen. Im Anschluss an die Präsentation formuliert der Expertenausschuss schriftlich seine Empfehlungen zuhanden des betreffenden Staates.

Das CEDAW-Übereinkommen ist das Kernstück des internationalen Engagements zugunsten der Frauen. Es wurde 1979 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und ist das einzige internationale Übereinkommen, das ausschliesslich die Diskriminierung der Frauen zum Inhalt hat. Es verpflichtet die Vertragsstaaten u.a. Massnahmen zur Verwirklichung der gesetzlichen und tatsächlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau und zur vollen Entfaltung und Förderung der Frau zu ergreifen. Das Übereinkommen hält auch fest, dass „zeitweilige Sondermassnahmen der Vertragsstaaten zur beschleunigten Herbeiführung der De-facto-Gleichberechtigung von Mann und Frau“, welche gezielt die Frauen fördern keine Diskriminierung darstellen. Diese Sondermassnahmen müssen jedoch befristet sein und eingestellt werden, sobald ihr Ziel erreicht ist. 

Die Schweiz ist dem Übereinkommen am 27. März 1997 beigetreten. Am 1. Juli 2009 waren 186 Staaten Vertragsparteien der Konvention.

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Weiterführende Informationen

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Publikation: „Von der Idee zur Tat – das heisst Cedaw“


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