Bern, Medienmitteilung, 30.08.2009

Die fristgerechte Umsetzung des jüngsten Vertrags zwischen der Schweiz und Libyen hält weiter an. Demnach müssen beide Länder gemeinsam ein Schiedsgericht einsetzen und dafür je eine unabhängige Persönlichkeit aus einem Drittstaat benennen. Der Bundesrat hat die britische Juristin Elizabeth Wilmshurst als Richterin ernannt.

Elizabeth Wilmshurst geniesst den Ruf einer äusserst erfahrenen und unabhängigen  Völkerrechtlerin. Aufgrund ihres beruflichen Werdegangs ist die britische Juristin für das Amt als Richterin an diesem Schiedsgericht hervorragend qualifiziert.

Seit 2003 arbeitet Elizabeth Wilmshurst als Dozentin für Internationales Recht am Royal Institute of International Affairs at Chatham House in London. Ihren grossen Erfahrungsschatz als Völkerrechtlerin und Verhandlungsführerin hat Elisabeth Wilmshurst nicht zuletzt ihrer langjährigen Tätigkeit im britischen Aussenministerium zu verdanken, wo sie zahlreiche wichtige Funktionen ausübte. Von 1999 bis 2003 amtete Elizabeth Wilmshurst als stellvertretende Rechtsberaterin im  britischen Aussenministerium.

Gemäss dem Vertrag, der am 20. August 2009 in Tripolis unterzeichnet wurde, müssen die Schweiz und Libyen ein dreiköpfiges Schiedsgericht einsetzen und dafür zunächst je eine unabhängige Persönlichkeit aus einem Drittstaat benennen. Diese beiden nominierten Persönlichkeiten müssen sich anschliessend gemeinsam auf eine dritte Person einigen, welche das Schiedsgericht  mit Standort London präsidieren soll.


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