Medienmitteilung, 14.12.2018

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am 14. Dezember 2018 beauftragt, dem Parlament bis Ende 2019 einen einfachen Bundesbeschluss zu unterbreiten, damit es über die Unterzeichnung des UNO-Migrationspaktes durch die Schweiz befinden kann. Mit diesem Entscheid entspricht er dem von der Bundesversammlung während der Dezembersession geäusserten Wunsch, sich vertieft mit der Angelegenheit beschäftigen zu wollen.

Der Bundesrat bekräftigte seine Unterstützung des Migrationspaktes, der eine Stärkung der globalen Migrationsgouvernanz bezweckt und gemeinsame Kriterien für eine reguläre Migration festlegt, was zu einer Eindämmung der irregulären Migration beitragen dürfte. Bevor der Bundesrat endgültig über die Unterzeichnung des Paktes entscheidet, will er das Ergebnis der parlamentarischen Debatte abwarten. Er hat die nötigen Massnahmen getroffen, damit diese stattfinden kann.

Die Schweiz wird sich folglich in der UNO bei der Abstimmung über die Resolution zum Migrationspakt enthalten. Ihr Vertreter wird eine Erklärung vorlesen, in der die Schweiz ihre Absicht mitteilt, das Ergebnis der parlamentarischen Debatte abzuwarten, bevor sie sich endgültig entscheidet.


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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