Medienmitteilung, 30.09.2022

Die heute verkündete Annexion ukrainischer Gebiete durch Russland ist eine schwerwiegende Verletzung des Völkerrechts. Sie verstösst insbesondere gegen die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine. Die Schweiz anerkennt die Einverleibung der ukrainischen Gebiete in die Russische Föderation nicht.

Am 30. September verkündete der russische Präsident die Aufnahme der von Russland teilweise besetzten Gebiete der Ukraine in die Russische Föderation. Mit dieser Annexion verstösst Russland seit der Krim-Annexion von 2014 zum wiederholten Mal gegen das Völkerrecht.  

Der Bundesrat verurteilt diese schwerwiegende Verletzung der territorialen Integrität und der Souveränität der Ukraine. Er anerkennt die Einverleibung der ukrainischen Gebiete in die Russische Föderation nicht. Die Schweiz unterstreicht, dass die Gebiete nach wie vor Teil des Staatsgebiets der Ukraine sind. Der Bundesrat fordert Russland zur Deeskalation sowie zum vollständigen Rückzug aus den ukrainischen Gebieten auf.

Russland ist als Besatzungsmacht verpflichtet, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte einzuhalten sowie die bestehende ukrainische Rechtsordnung zu respektieren. Die Schweiz ruft dazu auf, dass der rasche und ungehinderte Zugang für humanitäre Hilfe auf dem gesamten Territorium der Ukraine und in den von Russland besetzten Gebieten gewährleistet wird. Angesichts des bevorstehenden Winters ist die Lieferung von humanitärer Hilfe an die Bevölkerung nämlich von entscheidender Bedeutung.


Adresse für Rückfragen:

für weitere Informationen:
Kommunikation EDA
Tel. +41 58 462 31 53
Tel. Medienstelle +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch


Herausgeber:

Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Letzte Aktualisierung 23.04.2025

Kontakt

Kommunikation EDA

Bundeshaus West
3003 Bern

Telefon (nur für Journalisten):
+41 58 460 55 55

Telefon (für alle anderen Anfragen):
+41 58 462 31 53

Zum Anfang