Bern, Medienmitteilung, 23.04.2015

Die Schweiz und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) organisieren am 23. und 24. April 2015 in Genf das vierte und letzte Staatentreffen im Rahmen ihrer gemeinsamen Initiative für die bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Bei der Eröffnung der Tagung durch Bundesrat Didier Burkhalter und IKRK-Präsident Peter Maurer unterstrich der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, dass die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts nicht nur eine Frage der Rechtstreue sei, sondern auch moralischen Zielsetzungen und strategischen Interessen dient. Die Ergebnisse des diplomatischen Prozesses werden mitsamt den Empfehlungen in einem Abschlussbericht der 32. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds vom Dezember 2015 vorgelegt.

FDFA

Das humanitäre Völkerrecht (HVR) sucht die Auswirkungen bewaffneter Konflikte aus humanitären Gründen zu beschränken. Die wichtigsten Quellen sind die Genfer Konventionen von 1949, deren Zusatzprotokolle und das Völkergewohnheitsrecht. Auch wenn sich die Natur der bewaffneten Konflikte gewandelt hat, bildet das HVR nach wie vor einen angemessenen und relevanten Rahmen zur Regulierung der Kriegsführung und für den Schutz aller, die nicht oder nicht mehr an Kampfhandlungen teilnehmen. So verbietet das HVR unter anderem Misshandlungen von Kriegsgefangenen oder Angriffe auf die Zivilbevölkerung und beinhaltet Regeln für den Zugang zu humanitärer Hilfe. Das Hauptproblem in den heutigen Konflikten sind nicht fehlende Normen, sondern die verbreiteten Verstösse gegen die bestehenden Regeln.

Seit 2012 führen die Schweiz und das IKRK gestützt auf eine Resolution der 31. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds intensive Konsultationen mit Staaten und anderen interessierten Akteuren, um Mittel und Wege zur Stärkung der Einhaltung des HVR zu finden. Insgesamt wurden vier Staatentreffen für die bessere Einhaltung des HVR durchgeführt.

Anlässlich dieser Konsultationen haben die Staaten anerkannt, dass die bestehenden Mechanismen zur Durchsetzung des HVR weitgehend ungenügend sind. Zudem wurde festgestellt, dass bei der Umsetzung des HVR ein institutionelles Vakuum besteht. Im Gegensatz zu anderen multilateralen Verträgen sehen die Genfer Konventionen von 1949 nämlich weder eine regelmässige Vertragsstaatenkonferenz noch ein ähnliches institutionelles Forum vor, wo die Staaten die Anwendung des HVR und aktuelle Herausforderungen im Zusammenhang mit dessen Einhaltung diskutieren können. Um diese Schwachstellen anzugehen, wurden unter Leitung der Schweiz und des IKRK in den vergangenen drei Jahren verschiedene Vorschläge zur Stärkung der Einhaltung der bestehenden Regeln konsultiert.

Im Rahmen dieser Konsultationen hat sich eine Mehrheit der Staaten für die Gründung einer regelmässigen Staatenkonferenz für das HVR ausgesprochen. Dieses Forum soll ihnen einen intensiveren Austausch über die gegenwärtigen Herausforderungen erlauben sowie über mögliche Massnahmen, um diesen zu begegnen. Damit soll der Dialog und die Zusammenarbeit, beispielsweise zur Stärkung staatlicher Kapazitäten in der Umsetzung völkerrechtlicher Pflichten, insgesamt gestärkt werden. Ein neuer Mechanismus wäre in ihren Augen ein wichtiger Schritt, um den Schutz von Kriegsopfern zu stärken.

Bundesrat Didier Burkhalter und IKRK-Präsident Peter Maurer eröffneten heute das vierte und letzte Staatentreffen für die bessere Einhaltung des HVR. Bundesrat Burkhalter erinnerte daran, dass die Staaten nur vier Jahre nach dem zweiten Weltkrieg die Genfer Konventionen von 1949 zur Stärkung des Schutzes der Zivilbevölkerung, der Kriegsgefangenen und der Kriegsverwundeten verabschiedeten. Heute gelte es, dieses Erbe zu bewahren, indem sich die Staaten wirksamere Mittel geben, um diesen Regeln Nachachtung zu verschaffen. Dies sei nicht nur eine Frage der Rechtstreue, sondern diene dem übergeordneten Interesse einer friedlicheren, stabileren und menschlicheren Welt.

Der Konsultationsprozess wird am vierten Staatentreffen abgeschlossen. Die Schweiz und das IKRK werden anschliessend der 32. Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds vom Dezember 2015 einen Abschlussbericht mit konkreten Empfehlungen für die bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts vorlegen. Sie setzen sich dafür ein, dass auf dieser Grundlage eine regelmässige Staatenkonferenz für das humanitäre Völkerrecht gegründet wird.


Weiterführende Informationen

Gemeinsame Initiative der Schweiz und des IKRK für die bessere Einhaltung des humanitären Völkerrechts
Weitergehende Informationen zum humanitären Völkerrecht


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Letzte Aktualisierung 13.01.2023

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