« Die jüdische Gemeinschaft war, ist und wird unverzichtbarer Teil der schweizerischen Kultur und Gesellschaft bleiben – Wer jüdische Personen in der Schweiz angreift, greift uns alle an!»

01.12.2015

Ansprache von Bundesrat Didier Burkhalter anlässlich der Eröffnung der Tagung zur Situation der jüdischen Minderheit in der Schweiz in Bern - Es gilt das gesprochene Wort

Rednerin/Redner: Didier Burkhalter

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Sehr geehrte Damen und Herren

Ich heisse Sie ganz herzlich zu dieser Tagung über die Situation der jüdischen Minderheit in der Schweiz willkommen.

1. Die aktuelle Bedrohung durch Terrorismus und Antisemitismus in Europa und in der Schweiz

Das Thema der Sicherheit der jüdischen Gemeinschaft in der Schweiz, über das Sie heute Nachmittag diskutieren werden, ist leider vor dem globalen und europäischen Kontext aktueller denn je. Die vergangenen Wochen haben uns erneut die Grausamkeit und die Gefahr des internationalen Terrorismus aufgezeigt. Vor zwei Wochen ereigneten sich Terroranschläge auf unser Nachbarland Frankreich, ein Hotel wurde in Mali von Terroristen angegriffen – und vor einigen Tagen fand ein Attentat in Tunis statt, das den tunesischen Präsidenten zwang, seinen Staatsbesuch in der Schweiz zu annullieren.

Der Bundesrat verurteilt zutiefst diese barbarischen Akte des selbsternannten „Islamischen Staates“, von Al-Qaida und anderen Gruppierungen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass insbesondere unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger solche feigen Terrorattacken gegen unsere Zivilisation mit besonderer Sorge beobachten. Leider nicht ohne Grund. Allein in Europa kam es in den letzten Monaten und Jahren in Toulouse, Brüssel, Paris, Kopenhagen, Mailand, Marseille und andere Städten zu Angriffen spezifisch gegen jüdische Menschen und Institutionen, die leider häufig tödlich endeten.

Auch die Schweiz ist leider gegenüber Antisemitismus nicht immun. Dieser kommt aus unterschiedlichen Richtungen. Verbale Attacken, Drohbriefe und Schmierereien gegenüber Jüdinnen und Juden finden leider nach wie vor jedes Jahr statt. Auch anlässlich von Sportanlässen, zum Beispiel an Fussballspielen, kommt es zu antisemitischen Äusserungen. Und vor allem über soziale Medien werden immer häufiger antisemitische Parolen mit einem gewalttätigen dschijadistischen und islamistischen Bezug verbreitet.

Physische Attacken sind in der Schweiz bisher zu Glück eher selten, kommen aber leider auch vor. Der jüngste Angriff vom Juli auf eine jüdische Person in Zürich hatte einen rechtsextremen Hintergrund. Obwohl das Zusammenleben der religiösen Gemeinschaften in der Schweiz im Grossen und Ganzen friedlich verläuft, wurden bei verschiedenen Umfragen bei einzelnen Teilen der Bevölkerung dennoch latente, seltener auch offene antisemitische Einstellungen festgestellt.

Solche Angriffe sind nicht nur Angriffe auf Personen jüdischen Glaubens. Es sind Angriffe auf unsere Freiheit und unsere fundamentalen Werte, auf Werte der Menschlichkeit.
Wer jüdische Personen in der Schweiz angreift, greift uns alle an!

Diese Täter negieren das pluralistische Fundament unseres Landes und versuchen den Respekt für Minderheiten jeglicher Glaubensrichtung im Sinne einer einzigen Wahrheit zu zerstören. Solche Entwicklungen bekämpfen wir entschieden.
Wir nehmen dies sehr ernst. Die Sicherheitsbehörden verfolgen die Lage aufmerksam und treffen die erforderlichen Massnahmen, um der jüdischen Gemeinschaft Schutz vor Angriffen zu bieten. Denn Jüdinnen und Juden sollen sich wie alle anderen Schweizerinnen und Schweizer auch in der Schweiz sicher fühlen.

Zur Verhinderung von Terrorattacken und antisemitischen Übergriffen sind die Sicherheitsdienste des Bundes und der Kantone in erhöhter Alarmbereitschaft. Um bei einem Terroranschlag die Zusammenarbeit noch besser zu steuern und zu koordinieren, besteht seit Anfang 2015 der nationale Führungsstab Polizei unter der Leitung der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten.

Die Strategie der Schweiz zur Terrorismusbekämpfung, die der Bundesrat am 18. September verabschiedet hatte, schafft nun eine gemeinsame Basis für alle beteiligten Sicherheitspartner von Bund, Kantonen und Gemeinden. Auch die Zusammenarbeit mit dem Ausland wurde intensiviert.
Innerhalb seiner Kompetenzen erbringt der Bund präventive und repressive Leistungen. Die primäre Verantwortung für die Gewährleistung der Sicherheit jüdischer Einrichtungen und Personen liegt indes bei den Kantonen. Sollten die Ressourcen einzelner Kantone in bestimmten Situationen zur Wahrnehmung dieser Aufgabe nicht ausreichen, so erwartet der Bundesrat, dass die Kantone einander im Rahmen der Vereinbarung über die interkantonalen Polizeieinsätze unterstützen oder zur Prüfung weiterer Massnahmen an den Bund gelangen.
Auch auf gesetzgeberischer Ebene müssen wir uns immer wieder die Frage stellen, ob unser Strafrecht und die rechtlichen und personellen Mittel der Justiz und des Nachrichtendienstes ausreichend sind. Das gilt nicht nur für den Schutz von Personen und Infrastruktur, sondern auch für die Lageanalyse und die Überwachung rassistischer und antisemitischer Äusserungen in den sozialen Medien.

Ein weiterer Aspekt ist insbesondere auch die Frage, ob wir in der Schweiz mit Blick auf die Statistiken, welche die politischen Entscheide mitbeeinflussen, Verbrechen mit antisemitischem Hintergrund, also sogenannte „hate crimes“ hinreichend als solche erfassen. Das schweizerische Strafrecht kennt abgesehen von rassistischen Hassreden kein solches qualifizierendes Straftatbestandsmerkmal und folgt somit dem internationalen Konzept nicht, wie es namentlich in der OSZE verfolgt wird.

Auch – und vor allem – müssen wir und werden wir auf lange Sicht die Sicherheitsmassnahmen durch präventives Engagement verstärken, um dem Terrorismus so gut wie immer nur möglich den Nährboden zu entziehen und ihn im Keim zu ersticken. Prävention ist hier die Schlüssel.

2. Das internationale Engagement der Schweiz für Schutz und Anliegen von Minderheiten

Die Schweiz engagiert sich international für den Schutz von Minderheiten. Sie engagiert sich namentlich auch für den Schutz der jüdischen Minderheit vor antisemitischen Angriffen.
Ich habe es im September an der Pariser Konferenz über die Opfer ethnischer und religiöser Gewalt betont: Die Schweiz ist ein Mosaik der Kulturen und Religionen. Unsere eigene Kultur macht uns täglich bewusst, wie sehr die Achtung der Diversität Frieden und Sicherheit fördert. Wir sind daher bereit, uns mit unseren schweizerischen Mitteln und Eigenheiten für die Erhaltung der Diversität einzusetzen.

Unser Schweizer Modell des friedlichen Zusammenlebens zwischen den Minderheiten und des integrativen Umgangs des Staates mit seinen Minderheiten kann natürlich nicht einfach so auf andere Staaten und Regionen übertragen werden. Aber wir möchten unsere Erfahrungen im Umgang mit verschiedenen Minderheiten und Kulturen in der Schweiz anderen Staaten zur Verfügung stellen, zum Beispiel bei der Ausarbeitung neuer Verfassungen infolge des Übergangs von diktatorischen auf demokratische Verhältnisse. Beispielsweise engagieren wir uns seit Kurzem bei der Unterstützung des Verfassungsprozesses in Tunesien.

Seit mehreren Jahren setzt sich die Schweiz namentlich im Rahmen der UNO dafür ein, dass angesichts von Massenverbrechen jeder Staat gehalten ist, alles zu unternehmen, solche Verbrechen zu verhindern. Falls dies leider nicht möglich sein sollte, müssen solche Verbrechen gestoppt und die Täter und Gehilfen zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist eine Lehre der Geschichte, insbesondere der Schoah, die ich selbst im Innersten als einen «stummen Schrei» empfinde, der nie in Vergessenheit geraten darf …

Das Völkerrecht will mit seiner Ächtung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen insbesondere auch Minderheiten schützen. Angriffe auf Mitglieder von religiösen und ethnischen Minderheiten sind geradezu Teil der Taktik von terroristischen Organisationen geworden. Wir sehen dies zur Genüge in Syrien und im Irak. Diese Konflikte haben weitreichende lokale, regionale und globale Konsequenzen. Die grossen Flüchtlingsströme sowie die Terroranschläge im Nahen Osten und in Europa sind trauriges Zeugnis dafür.

Angesichts dieses menschlichen Leids muss die Staatengemeinschaft dringender denn je eine gemeinsame Antwort gegenüber diesen Konflikten und Terrorangriffen finden. Macht- und geopolitische Erwägungen sollten bei Massenverbrechen schlicht keinen Platz haben dürfen.

Die Schweizer Aussenpolitik engagiert sich mit den schweizerischen Werten im Rahmen ihrer Entwicklungs- und Friedenspolitik. Wir wollen uns in Zukunft noch stärker auf Initiativen zur Verhütung von gewalttätigem Extremismus fokussieren. Ich denke da vor allem an Projekte, die jenen, welche anfällig für gewalttätigen Extremismus sind, alternative Perspektiven eröffnen und sie so davon abhalten. Dabei handelt es sich insbesondere um gezielte Berufsbildung und um Programme zur Förderung der Integration und der politischen Partizipation.

Wir sind überzeugt: Der Schlüssel dazu, Jugendliche davon abzuhalten, sich dem Terrorismus zuzuwenden, liegt in einem Angebot von echten Lebensperspektiven. Darum lanciert die Schweiz selbst solche Programme, zum Beispiel in Tunesien oder Afghanistan. Vor zwei Monaten, anlässlich des Gipfeltreffens von New York über die Prävention von gewalttätigem Extremismus, haben wir angekündigt, dass die Schweiz nächstes Jahr in Genf eine Fachtagung zur Berufsbildung organisieren wird. Im Zentrum dieser Tagung wird die Rolle stehen, welche die Berufsbildung spielen kann, um Perspektiven zu eröffnen und in den Weltregionen, die besonders durch Extremismus gefährdet sind, die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu stärken.

Die Schweiz unterstützt überdies multilaterale Programme, zum Beispiel dasjenige des Global Community Engagement and Resilience Fund (GCERF). Dies ist ein internationaler Fonds mit Sitz in Genf, der durch eine Public-Private-Partnerschaft finanziert wird. Sein Zweck ist die Unterstützung von Gemeinschaftsprojekten zur Verhütung von Extremismus in besonders anfälligen Ländern.

Im Rahmen ihrer Programme zur Förderung der Menschenrechte und der menschlichen Sicherheit setzt sich die Schweiz überdies für die Stärkung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in vielen Regionen der Welt ein. Denn um die universellen Werte der Menschenrechte zu achten, muss man sie zuerst einmal kennen.

Und damit die einzelnen Menschen diese Werte vollständig verinnerlichen, ist ein rechtsstaatliches Umfeld wesentlich, das selbst in Krisenzeiten mit funktionierenden Institutionen beispielhaft ist.

Die Schweiz engagiert sich auch in der internationalen Zusammenarbeit für die Prävention von gewalttätigem Extremismus. Noch vor Jahresende wird die UNO ihren ersten Aktionsplan für die Bekämpfung des gewalttätigen Extremismus bekanntgeben. Die Schweiz ist bereit, im Frühjahr 2016 in Genf eine internationale Konferenz zu organisieren, um die konkrete Umsetzung vor Ort dieses Aktionsplans zu diskutieren. Ein gemeinsames Dach für die internationale Gemeinschaft zu errichten – dies ist wesentlich, um den Terrorismus wirksam zu bekämpfen.

3. Das nationale Engagement der Schweiz zur Umsetzung der internationalen Normen und Erklärungen zum Minderheitenschutz

Wie erfüllt die Schweiz selbst ihre internationalen Verpflichtungen zum Schutze von Minderheiten? Die Schweiz ist Vertragsstaat der meisten universellen Übereinkommen der UNO zum Schutz der Menschenrechte.
Nicht nur berichtet sie regelmässig an die Überwachungsorgane der UNO über ihre Massnahmen zur Verhinderung von Rassismus, sie stärkt auch aktiv die Effektivität dieser Überwachungsorgane zur Durchführung ihrer Arbeit.

Im Rahmen des Europarates arbeitet die Schweiz eng mit der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) zusammen, die insbesondere mit der Nachverfolgung von Antisemitismusproblemen beauftragt ist.

Im Zentrum ihres Wirkens zugunsten der Minderheiten steht das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten, das unserer heutigen Tagung zugrunde liegt. Als die Schweiz 1998 dieses Rahmenübereinkommen ratifizierte, anerkannte sie als nationale Minderheiten: die nationalen sprachlichen Minderheiten, die Jenischen, Sinti und «Fahrenden» sowie die jüdische Gemeinschaft.

Seinerzeit hatte die Schweiz die jüdische Gemeinschaft als nationale Minderheit wegen der alten, soliden und dauerhaften Verbindungen dieser Gemeinschaft mit der Schweiz seit dem Mittelalter anerkannt und weil ihre Mitglieder gewillt sind, gemeinsam zu bewahren, was ihre gemeinschaftliche Identität ausmacht: ihre Religion und ihre Kultur. Bis heute haben von den 39 Vertragsstaaten des Rahmenübereinkommens des Europarates 21 Länder, darunter die Schweiz, die jüdische Gemeinschaft als nationale Minderheit anerkannt.

Mit der Anerkennung als nationale Minderheit hat sich die Schweiz insbesondere verpflichtet, der jüdischen Minderheit vollständige Rechtsgleichheit und Schutz vor Diskriminierung zu gewähren, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, nämlich ihre Religion, ihre Sprache, ihre Traditionen und ihr kulturelles Erbe, zu bewahren. Sie darf ihre Minderheitensprache privat und in der Öffentlichkeit mündlich und schriftlich frei und ungehindert gebrauchen und erlernen.

Die Schweiz hat überdies auch das „Jiddisch“ als schützenswerte Sprache anerkannt, dies in Anwendung einer anderen Konvention des Europarates, der Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen.

Gemäss der Minderheitenkonvention haben Angehörige der jüdischen Gemeinschaft auch das Recht, eigene private Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen zu gründen und zu betreiben. Und die Schweiz hat als Vertragsstaat des Rahmenübereinkommens erforderlichenfalls auch Massnahmen auf dem Gebiet der Bildung und der Forschung zu treffen, um die Kenntnis der Kultur, Geschichte, Sprache und Religion der jüdischen Minderheiten sowie die Chancengleichheit beim Zugang zu allen Bildungsstufen zu fördern.

In seinem letzten Gutachten aus dem Jahr 2013 empfahl der der Beratende Ausschuss des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten der Schweiz, weiterhin darüber zu wachen, dass Personen, die der jüdischen Gemeinschaft angehören, nicht Opfer von Rassendiskriminierung oder anderer Akten von Intoleranz sein würden.

Im 4. Bericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten werden wir auch auf der Basis der Ergebnisse der heutigen Tagung zu den Empfehlungen des Konsultativausschusses Stellung nehmen können. Die Erarbeitung des 4. Berichts ist in Vorbereitung und es ist geplant, die Konsultation der Kantone und der Minderheiten im kommenden Jahr durchzuführen, so dass der Bericht Anfang 2017 dem Europarat eingereicht werden kann.

Auch im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat sich die Schweiz stark für den Kampf gegen den Antisemitismus engagiert. Im Rahmen ihres OSZE-Vorsitzes wurde in Berlin im November 2014 eine Konferenz zum 10. Jahrestag der Berliner Erklärung der OSZE gegen Antisemitismus durchgeführt.

Anlässlich der Eröffnung dieser Konferenz forderte die Schweiz, dass das Engagement gegen antisemitische Auswüchse konsequent weitergeführt wird. Politik und Zivilgesellschaft müssten gegen antisemitische Haltungen, Äusserungen und Gewalttaten klar Stellung beziehen und solche Auswüchse verurteilen. Wichtig sei, dass antisemitische Vorfälle und Anschuldigungen eindeutig als solche benannt und erfasst werden. Kritik an politischen Entwicklungen etwa in Israel dürfe nicht für antisemitische Äusserungen oder Handlungen instrumentalisiert werden.

Jeder Bürger und jede Bürgerin könne und müsse dazu beitragen, dass die jüdische Gemeinschaft wie auch andere Gemeinschaften nicht diskriminiert würden und sicher seien. Insbesondere junge Menschen müssten ein Bewusstsein für die Gefahr, die vom Antisemitismus ausgeht, entwickeln können. Dazu gehöre auch, dass Politik und Zivilgesellschaft alles dafür tun, dass die Erinnerung an den Holocaust bestehen bleibe und nicht vergessen gehe.

Auch persönlich möchte ich immer etwas dafür tun. Daher lag mir daran, zu Beginn meines Präsidialjahres 2014, am Tag nach dem internationalen Holocaust-Gedenktag, die Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau zu besuchen.
Begleitet wurde ich bei diesem Besuch von einer jungen Schweizerin, der Enkelin eines Überlebenden dieser Konzentrationslager, die ein Buch über das Leben ihres Grossvaters geschrieben hat.

Das Engagement der Schweiz im Rahmen ihres OSZE-Vorsitzes mündete in einer Erklärung des OSZE Ministerrates im Dezember 2014 in Basel „über verstärkte Bemühungen zur Bekämpfung des Antisemitismus“. Diese Erklärung unterstreicht auch die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Zivilgesellschaft und den Staaten.

Die heutige Tagung, die in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) und der Plattform der Liberalen Juden der Schweiz (PLJS) organisiert worden ist, ist ein Beispiel einer erfolgreichen und effizienten Zusammenarbeit.

Zur Unterstreichung unseres Engagements werden wir der OSZE im kommenden Jahr Bericht darüber erstatten, wie die Schweiz die Ministerratserklärung von Basel zur Bekämpfung des Antisemitismus umgesetzt hat.

Zum Zweck der Selbstevaluation hatte der Bund dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte den Auftrag erteilt, eine entsprechende Studie vorzunehmen. Diese Studie liegt nun seit letzter Woche vor. Die Schweiz hatte dieses Verfahren der Selbstevaluation während ihres OSZE-Vorsitzes erarbeitet und durchgeführt. Wir hoffen, dass auch andere Staaten diesem Beispiel folgen werden.

Die Schlussfolgerungen dieser Studie werden als Grundlage dienen können für die gleich nachher stattfindenden Diskussionen über die konkreten Herausforderungen, mit denen Jüdinnen und Juden heute konfrontiert sind.

Das Schweizer Engagement gegen Antisemitismus wird auch im Jahre 2017 durch ihren Vorsitz der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) untermauert. Während des Präsidentschaftsjahrs wird das EDA seine enge Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren und den im Bereich der Menschenrechte aktiven Organisationen in der Schweiz fortsetzen.
 
An zwei Plenarsitzungen der IHRA in der Schweiz soll das das gemeinsame Engagement gegen Völkermord, ethnische Säuberungen, Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit verstärkt werden.

Die Schweiz schenkt den Rechten von Menschen, die ethnischen, sprachlichen oder religiösen Minderheiten angehören, besondere Aufmerksamkeit. Sie engagiert sich dafür, dass die Angehörigen von Minderheiten nicht diskriminiert oder in ihren Rechten und Freiheiten eingeschränkt werden. Ebenso achtet sie darauf, dass die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte nicht durch eine stur einheitliche Anwendung verfälscht wird, welche die spezifischen Bedürfnisse von Minderheiten ignoriert. Diese Fragen werden sie heute vertiefen.

Im schulischen Kontext ist die Schweiz gleichzeitig auch aktiv bei der Förderung von Massnahmen zur Sensibilisierung über das Judentum. Unser Fokus auf die Jugend bei all diesen Projekten ist für die Zukunft entscheidend.

2003 entschied die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, den 27. Januar, den Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau, als Holocaust-Gedenktag an Schweizer Schulen zu begehen. Gewöhnlich werden an diesem Tag in verschiedenen Kantonen Aktivitäten durchgeführt, und die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident verliest eine Erklärung. Der Bund fördert ebenfalls schulische Projekte im Bereich der Erziehung und Bildung zum Holocaust.

Ich begrüsse und unterstütze die Initiativen, die in zahlreichen Schulen und mehreren Kantonen ergriffen worden sind, um diese historischen Tatsachen in Erinnerung zu rufen und sie mit den Schülerinnen und Schülern zu diskutieren. Erziehung und Bildung sind von zentraler Bedeutung, denn Wissen ist eine wesentliche Voraussetzung für Prävention.

Ich möchte hier daher auch das Projekt „Likrat“ des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds hervorheben, das zum Ziel hat, durch Begegnungen etwa in Schulen eine bessere Kenntnis verschiedenster Aspekte des Judentums zu erreichen und dadurch stereotype Wahrnehmungen abzubauen, die die Bildung antisemitischen Ressentiments begünstigen könnten.

Die Schweiz fördert auch den interreligiösen Dialog, namentlich zwischen muslimischen und jüdischen Jugendlichen. Ich möchte hier das Projekt „Respect“ des National Coalition Building Institute nennen, das zum Ziel hat, Vorurteile zwischen Juden und Muslimen in der Schweiz abzubauen und Muslim- und Judenfeindlichkeit gemeinsam zu überwinden.

4. Schlusswort

Es ist mir ein grosses persönliches Anliegen, an dieser Stelle meine grosse Wertschätzung gegenüber der jüdischen Bevölkerung der Schweiz auszudrücken. Sie und insbesondere ihre politischen Organe, der Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund und die Plattform der Liberalen Juden, tragen aktiv zum demokratischen und föderalen Diskurs auf Ebene des Bundes, der Kantone und der Gemeinden bei.

Sie prägen die Kultur, Wirtschaft und Wissenschaft der Schweiz. Sie sind aktiv im interreligiösen Dialog und tragen so massgeblich zu einem besseren Zusammenleben der Religionen in der Schweiz bei.

Die Geschichte der Jüdinnen und Juden in der Schweiz geht bis aufs Mittelalter zurück. Leider prägten bis ins 19. Jahrhundert Diskriminierung, Ausgrenzung und Ausweisung die Geschichte der Juden in der Schweiz. Erst 1866 stimmten Volk und Stände einer Verfassungsrevision zu, die der jüdischen Bevölkerung die Niederlassungsfreiheit und die Gleichheit vor dem Gesetz zuteil kommen liess.

Im nächsten Januar feiern wir das 150-jährige Jubiläum der Gleichstellung der Juden mit den übrigen Schweizer Bürgern. Die jüdische Gemeinschaft war, ist und wird unverzichtbarer Teil der schweizerischen Kultur und Gesellschaft bleiben.
Es gehört heute zu den zentralen Aufgaben des schweizerischen Staatswesens, für die Angehörigen der jüdischen und anderer Religionsgemeinschaften die Voraussetzungen für die Ausübung ihrer religiösen Grundrechte zu schaffen und auch den nötigen Schutz vor Angriffen zu bieten. Wir alle sind aufgerufen, die Einhaltung der Menschrechte, die wir so selbstverständlich für uns selbst in Anspruch nehmen, aktiv für jene zu fordern, die sie am meisten benötigen, insbesondere Flüchtlinge, Minderheiten und besonders fragile Gruppen. Es ist die Aufgabe der Gesellschaft und des Staates, dafür zu sorgen, dass Stigmatisierung und Diskriminierung keine Chance haben und sich die menschenverachtenden Fehler der Vergangenheit nie wiederholen.


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Letzte Aktualisierung 29.01.2022

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