Exzellenzen,
Ich danke dem Generaldirektor Rafael Grossi für seine Ausführungen.
Die Schweiz begrüsst den anhaltenden Einsatz der Internationalen Atomenergie-Organisation – und ihres Generaldirektors – für den Schutz der zivilen Nuklearanlagen in der Ukraine.
Die Schweiz hat hier wiederholt ihre Haltung zur militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine dargelegt. Wir wiederholen unsere Aufforderung an die Russische Föderation, seine Truppen aus dem ukrainischen Territorium zurückzuziehen, und wir verurteilen jede Attacke, die gegen zivile Infrastruktur verübt wird.
Die Einhaltung des Völkerrechts im Allgemeinen und des humanitären Völkerrechts im Besonderen ist für die Schweiz die Grundlage der internationalen Sicherheit.
Die von der IAEO entwickelten 7 Säulen fassen perfekt zusammen, was getan werden muss, um die nukleare Sicherheit in allen bewaffneten Konflikten zu gewährleisten.
Heute haben wir die Gelegenheit, 5 konkrete Prinzipien zum Schutz des Kernkraftwerks Saporischschja zu unterstützen.
• 5 Prinzipien, um die 7 Säulen im vorliegenden Fall umzusetzen.
• 5 Prinzipien, um eine nukleare Katastrophe mit all ihren Folgen für die Bevölkerung und die Umwelt über eine Generation hinaus zu verhindern.
• 5 Prinzipien, demnach, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten.
Die Schweiz begrüsst die Bemühungen der IAEO und unterstützt diese Vorschläge voll und ganz.
Wir diskutieren hier über einen pragmatischen und gezielten Ansatz. Ich bin überzeugt, dass dies ein wichtiger Beitrag in dieser Krisensituation ist.
Die Schweiz ruft alle Mitglieder des Rates dazu auf, die von der Organisation vorgeschlagenen 7 Säulen und 5 Prinzipien zu unterstützen.
Wir rufen insbesondere die Russische Föderation und die Ukraine dazu auf, diese 5 Prinzipien vollständig umzusetzen. Sich für den Schutz des Kernkraftwerks Zaporijjia einzusetzen.
Meine Damen und Herren,
Die Einhaltung des humanitären Völkerrechts ist eine Priorität der Schweizer Aussenpolitik.
Die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle übertragen uns eine klare und grosse Verantwortung:
• In bewaffneten Konflikten darf keine zivile Infrastruktur angegriffen werden; und
• Die Zivilbevölkerung muss vor den Folgen des Krieges geschützt werden – namentlich auch in besetzten Gebieten.
Die Regeln, welche diesen Schutz ermöglichen, existieren, aber ihre Umsetzung ist unzureichend. Die militärische Situation ist sehr angespannt. Die Gefahr rund um das Kernkraftwerk besteht fort.
Wir alle sind uns der Risiken bewusst, denen die Zivilbevölkerung ausgesetzt ist, wenn ein Atomkraftwerk zum Gegenstand eines bewaffneten Konflikts wird. Es ist unsere Pflicht, diese zu verhindern.
Die Schweiz begrüsst die Gelegenheit, in diesem Rat die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sicherheit und dem Schutz des Kernkraftwerks Saporischschja zu diskutieren.
Einsatz für den Schutz der Zivilbevölkerung: In diesem Sinne sind wir den Vorsitz des Rates angegangen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.