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Medienmitteilungen
Medienmitteilungen
Die Schweiz ist sowohl dem UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Konvention) als auch seinen ersten beiden Fakultativprotokollen beigetreten. Im Unterschied zu den meisten anderen Menschenrechtsübereinkommen der UNO verfügte das für diese Konvention zuständige Kontrollorgan, der Ausschuss für die Rechte des Kindes (Ausschuss), bislang einzig über ein Berichtsverfahren als Kontrollinstrument
Das dritte Fakultativprotokoll stellt dem Ausschuss nun weitere Kontrollmechanismen zur Verfügung. Im Vordergrund steht dabei das individuelle Mitteilungsverfahren, mit dem Einzelpersonen nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges Verletzungen der Konventionsgarantien vor dem Ausschuss geltend machen können. Das Fakultativprotokoll beinhaltet als weitere Kontrollinstrumente ein zwischenstaatliches Mitteilungsverfahren und ein Untersuchungsverfahren. Die Auffassungen des Ausschusses in diesen Verfahren sind rechtlich nicht verbindlich und können durch Empfehlungen zu ihrer Umsetzung ergänzt werden.
Wirksame Kontrollinstrumente sind unverzichtbare Mittel, um die Menschenrechte effektiv durchsetzen zu können. Die Schweiz hat deshalb analoge Mechanismen bereits bei anderen UNO-Übereinkommen anerkannt. Sie beteiligt sich auch aktiv an den Bemühungen, diese Kontrollmechanismen zu stärken und deren Ausbau zu fördern. Ein Beitritt zum Fakultativprotokoll erhöht zudem die politische Glaubwürdigkeit der Schweiz, wenn sie sich auf der internationalen Ebene für die Rechte der Kinder einsetzt.
Botschaft (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird)(pdf, 169kb)
Bundesbeschluss (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird)(pdf, 28kb)
Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend ein Mitteilungsverfahren (Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird)(pdf, 74kb)
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens(pdf, 105kb)
Adresse für Rückfragen:
Information EDA
Tel.: +41 58 462 31 53
info@eda.admin.ch
Cordelia Ehrich
Bundesamt für Justiz
Tel. +41 58 463 88 79
cordelia.ehrich@bj.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten