Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen von Kanada zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.

Auf dem Bild sieht man die Stadt Banff in Kanada mit dem Gebirge und dem Nationalpark.
Blick auf den Banff Nationalpark in Kanada. © Unsplash

Für die Einreise nach Kanada ist eine Genehmigung durch das elektronische Einreisesystem (Electronic Travel Authorisation ETA) zu beantragen. Bürgerinnen und Bürger aus visafreien Staaten, darunter der Schweiz, müssen für einen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten bei Einreise auf dem Luftweg vor dem Abflug die elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation ETA) beantragen.

Ab dem 31. Juli 2018 müssen Schweizerinnen und Schweizer zwischen 14 und 79 Jahren, die in Kanada arbeiten, leben oder studieren wollen (Permanent Resident Application, Study Permit, Temporary Resident Permit und Work Permit) bei der Beantragung des entsprechenden Visums die biometrischen Daten erfassen. Dies müssen sie in einem Visa-Zentrum (VAC) persönlich tun. Ausnahme gibt es für Personen, die sich für 6 Monate oder weniger in Kanada aufhalten und über eine gültige ETA verfügen. 


Visa für Kanada

   


Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland

Pflichten

Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass oder die gültige ID, die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.

Rechte

Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandsangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.

Impfung & Gesundheit

Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.

Kontakt

Innovation und Partnerschaften

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