Wer in Kanada arbeitet, muss Einkommenssteuer nach progressiven Steuersätzen zahlen. Natürliche Personen müssen jedes Jahr bis spätestens Ende April eine Steuererklärung ausfüllen.

Die Steuern der Provinzen unterscheiden sich bezüglich der Ansätze Zudem wendet die Provinz Québec ein besonderes Steuersystem an.

Doppelbesteuerung

Kanada und die Schweiz haben ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Es ist seit 1998 in Kraft und erfuhr 2010 die letzte Revision.

Das Abkommen regelt auf kanadischer Seite nur die Bundeseinkommenssteuer (Federal Income Tax):

  • In der Schweiz wohnhafte Personen, die sich vorübergehend in Kanada aufhalten und für einen Schweizer Arbeitgeber tätig sind, werden in Kanada nur besteuert, wenn ihr Aufenthalt länger als 183 Tage dauert.
  • Lehrlinge und Studierende, die sich ausschliesslich zu Ausbildungszwecken in Kanada aufhalten, müssen Studien- und Unterhaltsgelder, die sie von ausserhalb des Aufenthaltsstaates erhalten, nicht als Einkommen versteuern. 

In Kanada ansässige Personen können die auf Dividenden und Zinsen erhobene schweizerische Verrechnungssteuer unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise zurückfordern. 

Informationsaustausch

Die Schweiz und Kanada haben am 4. Februar 2016 in Ottawa eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Ab 2017 erheben schweizerische Finanzinstitute Informationen zu Konten von in Kanada wohnhaften Steuerzahlenden. Durch die Eidgenössische Steuerverwaltung werden diese Informationen jährlich und automatisch an die kanadischen Steuerbehörden übermittelt. Dasselbe gilt auch in umgekehrter Richtung.

Der AIA betrifft unter anderem Schweizer Staatsangehörige, die ihr Steuerdomizil in Kanada und ein Konto oder Depot bei einem schweizerischen Finanzinstitut haben. Im Rahmen des AIA werden auch Informationen über Konten ausgetauscht, die zum Bezug staatlicher Renten eingerichtet wurden. Sollten nicht deklarierte Vermögenswerte vorliegen, besteht für Schweizer Staatsangehörige in Kanada zwecks reibungslosen Übergangs zum AIA-System die Möglichkeit der freiwilligen Offenlegung (Voluntary Disclosures Program). 

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