Direkte und indirekte Steuern

Steuern werden auf nationaler bzw. Bundesebene (Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer) und auf gliedstaatlicher Ebene (Steuern in den 31 Bundesstaaten) erhoben.

Ausländische Erwerbstätige unterliegen einer Einkommenssteuer zwischen 1,92% und 35% je nach Gehalt. Vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrags sollten Sie sich beim Arbeitgeber nach der voraussichtlichen Höhe der Steuern erkundigen. Für den Impuesto al Valor Agregado IVA (Mehrwertsteuer) gilt der Satz von 16 %.

Doppelbesteuerung

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Mexiko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist seit dem 23. Dezember 2010 in Kraft. Beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in Bern erhalten Sie zu diesem Thema ausführliche Informationen.

Informationsaustausch

Die Schweiz wendet seit dem 1.1.2018 mit 76 Partnerstaaten den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (AIA) an, darunter mit Mexiko. Das bedeutet, dass meldepflichtige Finanzinstitute in Mexiko und in der Schweiz seit dem 1.1.2018 Informationen über Finanzkonten von im jeweils anderen Staat steuerlich ansässigen natürlichen und juristischen Personen erheben. Auf schweizerischer Seite übermittelt die Eidgenössische Steuerverwaltung diese Informationen ab 2019 jährlich und automatisch an Mexiko. Dasselbe gilt auch in umgekehrter Richtung.

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